Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung eines Carports, Fl.-Nr. 12/34, Gemarkung Geisenhausen, Bahnhofstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.07.2023 ö beschließend 2.3

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Um die Dräxlmaier-Villa“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Der zur Errichtung angedachte Carport umfasst eine Fläche von ca. 14 m². Das Vorhaben ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO verfahrensfrei, da der Carport eine Gesamtfläche von 50 m² nicht überschreitet. Der Carport wird außerhalb der im Bebauungsplan "Um die Dräxlmaier-Villa" festgesetzten Baugrenzen errichtet. Somit bedarf es einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRin Weindl ist noch nicht anwesend.

Datenstand vom 14.09.2023 09:23 Uhr