Antrag auf Isolierte Befreiung - Aufstellung von zwei Warenautomaten, Fl.-Nr. 764/23, Gemarkung Geisenhausen, Ohmstraße 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.07.2023 ö 2.4

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kreuzfeld-Erweiterung“. Das beantragte Vorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Es sollen zwei Warenautomaten, einer mit Getränken und einer mit Pizzen, aufgestellt werden. Die zur Errichtung angedachten Warenautomaten sind gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 12 Buchst. b BayBO verfahrensfrei. Die beiden Automaten werden außerhalb der im Bebauungsplan "Kreuzfeld-Erweiterung" festgesetzten Baugrenzen errichtet und bedürfen daher einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Ein Nachbar wurde nicht angetroffen, dieser wurde jedoch schriftlich beteiligt.
Das Gremium ist der Auffassung, dass der Bauherr am beantragten Standort, in regelmäßigen Abständen für Ordnung und Sauberkeit Sorge zu tragen hat. Zudem sind am Aufstellungsort, geeignete Abfallbehältnisse durch den Bauherren, aufzustellen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Vorhaben, unter der Auflage der Errichtung von geeigneten Abfallbehältnissen sowie der regelmäßigen Kontrolle der Örtlichkeit, zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRin Weindl ist noch nicht anwesend.

Datenstand vom 14.09.2023 09:23 Uhr