Änderung der Friedhofsgebührensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 19.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 19.09.2023 ö 5

Diskussionsverlauf

Die gebührentechnische Umsetzung der Baumgrabstätten für Urnen geschieht durch die Friedhofsgebührensatzung. Laut Kalkulation der Kämmerei wird hierfür eine Grabnutzungsgebühr von 295,00 € für 10 Jahre vorgeschlagen. Für die Namenstafel an der Eichenholzstele soll eine einmalige Gebühr von 70,00 € erhoben werden, die Materialkosten, Beschriftung und Anbringung an der Stele beinhaltet. Der Entwurf der Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung und die Kalkulation der Kämmerei waren im RIS hinterlegt.

Beschluss

Die Satzung zur Änderung der Satzung des Marktes Geisenhausen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung seiner Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen wird entsprechend dem Entwurf der Verwaltung beschlossen. Sie tritt am 01.10.2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Dr. Köppen ist noch nicht anwesend.

Datenstand vom 18.10.2023 08:45 Uhr