Erfrischungsgeld für die Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 19.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 19.09.2023 ö 8

Diskussionsverlauf

Für die bei der Landtags- und Bezirkswahl 2023 ehrenamtlich Tätigen kann die Gemeinde eine angemessene Entschädigung vorsehen. Bei der Erstattung der Kosten der Wahl durch den Freistaat Bayern gegenüber den Gemeinden werden vom Freistaat pro Mitglied des Wahlvorstands einheitlich 50,00 € berücksichtigt.
Für den Markt Geisenhausen wird vorgeschlagen, dass die Wahlvorsteher, deren Stellvertreter und die Schriftführer in den Urnenwahllokalen aufgrund der höheren Einarbeitungszeit und der längeren Arbeitszeit am Wahlsonntag ein Erfrischungsgeld von 60,00 € ausbezahlt bekommen. Für die Beisitzer der Urnenwahllokale und die gesamten Wahlhelfer der Briefwahllokale wird vorgeschlagen, ein Erfrischungsgeld von 50,00 € zu gewähren.

Beschluss

Bei der Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023 wird den Wahlvorstehern, deren Stellvertretern und den Schriftführern der Urnenwahllokale ein Erfrischungsgeld von 60,00 € gezahlt. Den Beisitzern der Urnenwahllokale und den gesamten Wahlhelfern in den Briefwahllokalen wird ein Erfrischungsgeld von 50,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Dr. Köppen ist noch nicht anwesend,

Datenstand vom 18.10.2023 08:45 Uhr