Errichtung einer PKW-Garage und einer Gartenmauer am bestehenden Wohnhaus, Fl.-Nr. 687/18, Gemarkung Geisenhausen, Bachstraße 33 A


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2023 ö 2.6

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Fimbacher Feld“ Deckblatt Nr. 2 und 5 und entspricht nicht den Festsetzungen. Die Garage, mit 6,00 m Länge und 4,00 m Breite, wird außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze errichtet. Die Gartenmauer mit daraufgesetztem Stahlmattenzaun überschreitet eine Gesamthöhe von 2,00 m. Die Gesamthöhe liegt bei minimal 2,38 m und maximal bei 2,58 m. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Das Gremium ist der Meinung, dass die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nur zu erteilen war, weil die zur Errichtung angedachte Mauer eine Höhe von 1,50 m aufweist und darauf ein durchsichtiger Stahlmattenzaun errichtet wird. Somit wirkt das Bauvorhaben nicht so wuchtig, obwohl die zulässige Gesamthöhe von 2,00 m überschritten wird, Des Weiteren sieht das Gremium den Stahlmattenzaun als notwendig an, damit eine Absturzsicherung zwischen Garten und Gehweg vorhanden ist.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.11.2023 07:24 Uhr