Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung eines Zaunes, Fl.-Nr. 350/36, Gemarkung Geisenhausen, Florianstraße 19


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2023 ö beschließend 2.9

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Theobaldsbreite“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Ein Zaun aus Metall soll entlang der südlichen Grundstücksgrenze und der Einfahrt errichtet werden. Die Gesamthöhe beträgt 1,35 m.
Die Einfriedung ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a BayBO verfahrensfrei, da sie den Planunterlagen zufolge eine Höhe von 2,00 m nicht überschreitet. Die Einfriedung bedarf einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO, da die Ausführung des Zauns mit Holzlatten und senkrechter Lattung auszuführen wäre. Zudem ist laut Bebauungsplan eine Grünfläche zwischen Zaun und Straße freizuhalten.
Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.11.2023 07:24 Uhr