Antrag auf Isolierte Befreiung - Neubau einer Stützwand, Fl.-Nr. 1428/157, Gemarkung Geisenhausen, Meisenstraße 12


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2023 ö 2.10

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Feldkirchen-Erweiterung“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Eine Stützmauer aus Beton zur Abstützung des natürlichen Geländes mit einer max. Höhe von 1,50 m soll entlang der nördlichen Grundstücksgrenze auf einer Länge von ca. 12,00 m errichtet werden. Die zur Errichtung angedachte Mauer ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a BayBO verfahrensfrei, da sie den Planunterlagen zufolge eine Höhe von 2,00 m nicht überschreitet. Mauern sind lt. Bebauungsplan nicht zulässig und bedürfen daher einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.11.2023 07:24 Uhr