Antrag auf Isolierte Befreiung - Setzen von Randsteinen, Fl.-Nr. 1428/147, Gemarkung Geisenhausen, Sperlingstraße 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2023 ö beschließend 2.11

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Feldkirchen-Erweiterung“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Randsteine mit einer Höhe zwischen 15 – 20 cm sollen zum Schutz vor Niederschlagswasser entlang der Sperlingstraße auf einer Länge von ca. 16 m gesetzt werden. Die Randsteine sind gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a BayBO verfahrensfrei, da sie den Planunterlagen zufolge eine Höhe von 2,00 m nicht überschreiten. Die Randsteine bedürfen einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO, da Mauern laut Bebauungsplan nicht zulässig sind. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.11.2023 07:24 Uhr