Aufhebung der Tempo-30-Zonen-Regelung in der Bergstraße und in der St. Theobald-Straße und Festsetzung einer Vorfahrtsstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 20.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 20.02.2024 ö 3

Diskussionsverlauf

Am 18.05.2021 wurde die Tempo-30-Zone für die Bergstraße und die St. Theobald-Straße im Gemeinderat beschlossen. In der Bürgerversammlung am 23.11.2023 wurde die Vorfahrtsregelung in den beiden Straßen heftig kritisiert. Aufgrund der „rechts vor links“ geltenden Vorfahrtsregelung ist das Anfahren an der Berg- bzw. St. Theobald-Straße speziell bei Glätte und Schneefall im Winter erschwert, da mehrfach bergauf angefahren werden muss. Nach Rücksprache mit der Polizeiinspektion Vilsbiburg ist die Aufhebung der Tempo-30-Zonen-Beschilderung und die Neuausweisung einer Vorfahrtsstraße möglich. Die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ entfällt. Zeichen 306 „Vorfahrtsstraße“ für die Berg- und die St. Theobald-Straße ist anzubringen. Außerdem ist an den Zufahrtsstraßen je das Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ anzubringen. An jeder Zufahrtsstraße ist die Tempo-30-Zonen Beschilderung mit Aufhebung der Zone zu beschildern. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf den beiden Straßen ist wieder auf 50 km/h zu erhöhen, da Tempo 30 innerörtlich nur bei einer Gefahrenlage (z.B. Schule oder Kindergarten) bzw. in einer Zone angeordnet werden darf. Zu Letzterem soll noch einmal geprüft werden, ob es nicht doch Möglichkeiten gibt, diese bei 30 km/h zu belassen.

Beschluss

Die Bergstraße und die St. Theobald-Straße werden als Vorfahrtsstraße beschildert. Die Beschilderung ist dem vorgestellten Beschilderungsplan anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

Datenstand vom 02.12.2024 10:49 Uhr