Gebührenkalkulation für das Freibad und Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades (Badegebührensatzung)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 20.02.2024
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Nach erfolgter Sanierung der Becken sowie dem Neubau des Technikgebäudes wurden die Gebühren für das Freibad zuletzt ab 2018 erhöht. Mit dem Neubau des Hauptgebäudes inkl. Zufahrtsbereich mit Radständer etc. wurde die Generalsanierung des Freibades 2022/2023 abgeschlossen. Insgesamt investierte der Markt Geisenhausen netto 4,2 Millionen €, das Freibad hat Neubauniveau. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der stark gestiegenen Kosten für den laufenden Betrieb ist eine Anpassung der Freibadgebühren gerechtfertigt.
Ergebnisse des Freibads (netto):
Jahr Einnahmen aus Defizit gesamt
Badegebühren inkl. Abschreibung + Zins nur laufender Betrieb
2023 47.756 € - 469.433 € - 206.174 €
2022 66.477 € - 357.568 € - 152.342 €
Vorgeschlagen wird, die Gebühren für die Einzelkarte Erwachsene von bisher 2,50 € auf 3,00 € und die Einzelkarte Kinder, Jugendliche, Ermäßigte von bisher 1,00 € auf 1,50 € zu erhöhen. Auf Basis der Einzelkarten sind entsprechend die Zehner- und Saisonkarten hochgerechnet. Die vorgeschlagenen Gebühren liegen im Vergleich grundsätzlich unter den Gebühren benachbarter Freibäder.
Die Badegebührensatzung soll neu erlassen werden, weil neben den neuen Gebühren viele redaktionelle Änderungen erforderlich sind, damit insbesondere die Begrifflichkeiten mit dem Betrieb des Kassenautomaten übereinstimmen. Inhaltlich neu sind (neben der Gebührenerhöhung):
- Inhaber von Ehrenamtskarten werden in die Definition „Ermäßigte“ aufgenommen,
- Gebühren für die Miete von Spinden inkl. Schlüssel-Kaution,
- Saisonpauschalen für die örtlichen Schulen und den Hort (die Gebühren wurden schon in der Vergangenheit bezahlt, nun erfolgt die formale Aufnahme in die Satzung).
Beschluss
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades (Badegebührensatzung) wird mit Wirkung ab 01.03.2024 gemäß dem vorliegenden Entwurf neu erlassen. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die bisherige Badegebührensatzung vom 05.02.2007 i.d.F. vom 26.03.2018 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
GR Dr. Köppen ist bei der Abstimmung nicht anwesend.
Datenstand vom 02.12.2024 10:49 Uhr