Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung eines Sichtschutzzaunes, Fl.-Nr. 432/5, Gemarkung Geisenhausen, Viktoriastraße 14
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 25.03.2024
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Viktoriastraße". Der Sichtschutzzaun samt Sockel ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a BayBO verfahrensfrei, da er den Planunterlagen zufolge eine Höhe von 2,00 m nicht überschreitet. Die Einfriedung wird entlang der südlichen Grundstücksgrenze mit einer Höhe von 1,70 m errichtet und bedarf einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO, da die festgesetzte max. zulässige Höhe von 1,20 m überschritten wird. Zudem wird ein Sockel für die Einfriedung mit einer Höhe von 0,20 m errichtet. Der Sockel bedarf auch einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO, da Sockel gemäß dem Bebauungsplan „Viktoriastraße“ unzulässig sind. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch – BauGB kann von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Der beantragte Standort des Zaunes ist als zweckmäßig anzusehen. Durch das Vorhaben werden die Grundzüge der Planung nicht berührt und die Einfriedung ist städtebaulich vertretbar. Die Nachbarunterschriften sind jedoch nicht vollständig.
Beschluss
Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird dennoch zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.12.2024 11:21 Uhr