Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung einer Einfriedung, Fl.-Nr. 581/12, Gemarkung Geisenhausen, Eichendorffstraße 37


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 29.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.07.2024 ö 3.11

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Fimbacher Feld" Deckblatt Nr. 1. Es soll ein Sichtschutz aus Holz und Doppelstabmatten mit einer Höhe von 2,00 m an der südlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. An der östlichen Grundstücksgrenze soll ein Metallzaun mit einer Höhe von 1,20 m errichtet werden. Der Sichtschutzzaun sowie der Metallzaun sind gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a BayBO verfahrensfrei, da sie den Planunterlagen zufolge eine Höhe von 2,00 m nicht überschreiten. Die Einfriedung bedarf einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO, da zum einen die festgesetzte max. zulässige Höhe von 1,20 m überschritten wird und zum anderen müsste die Einfriedung als Holzlatten – und Hanichelzaun bzw. als Maschendrahtzaun ausgeführt werden. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.12.2024 11:23 Uhr