Widmung eines Fußweges im Baugebiet Grandauer Berg an der Kinderkrippe St. Theobald


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.09.2024 ö beschließend 2.5

Diskussionsverlauf

Im Bebauungsplan Grandauer Berg von 1995 wurde ein Weg westlich der Kinderkrippe St. Theobald an der Vilsbiburger Straße (Kr LA 21) konzipiert und verwirklicht. Dieser knapp 50 m lange Weg ist noch zu widmen.

Beschluss

Der gemeindeeigene Fußweg Fl.-Nr. 368/25 Gemarkung Geisenhausen, abzweigend von der Kreisstr. LA 21 bei Kinderkrippe St. Theobald bis Einmündung in die Ortsstraße Plöckensteinstraße, wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg „Fußweg bei Kinderkrippe St. Theobald“ mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr“ in der Baulast des Marktes Geisenhausen gewidmet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.11.2024 08:46 Uhr