Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung einer Natursteinmauer und eines Sockels, Fl.-Nr. 1428/150, Gemarkung Geisenhausen, Sperlingstraße 11
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.07.2021
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Feldkirchen-Erweiterung" (Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung – BauNVO). Eine Natursteinmauer mit einer Höhe von 0,80 m bis 1,50 m soll entlang der südlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Ein Sockel mit einer Höhe von 0,50 m soll entlang der nördlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Die Mauer sowie der Sockel sind gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a BayBO verfahrensfrei, da sie den Planunterlagen zufolge eine Höhe von 2,00 m nicht überschreiten. Der Sockel und die Mauer sind lt. Bebauungsplan nicht zulässig und bedürfen daher einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Beschluss
Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird trotzdem zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.01.2022 09:12 Uhr