Änderung der Elternbeiträge für den Hort und die Mittagsbetreuung ab September 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 23.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.05.2023 ö beschließend 6

Diskussionsverlauf

Die AWO Landshut ist seit September 2015 mit der Trägerschaft für den Hort und seit September 2019 mit der Trägerschaft für die Mittagsbetreuung beauftragt. Gemäß den bestehenden Verträgen zur Betriebsträgerschaft werden die Elternbeiträge im Einvernehmen bzw. in Abstimmung zwischen der AWO und dem Markt Geisenhausen festgesetzt.
Während die Elternbeiträge für die Mittagsbetreuung seit September 2019 unverändert sind (= Übernahmezeitpunkt durch die AWO), wurden die Elternbeiträge im Hort zuletzt zum 01.09.2021 erhöht. Bezüglich der Gründe für die Erhöhung gelten die gleichen Ausführungen wie für die Kindergärten und Kinderkrippen, der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst wird für die AWO-Beschäftigten in deren Tarif lt. Auskunft der AWO übernommen.

Für den Hort werden folgende Gebühren vorgeschlagen: 
Buchungszeit (Stunden)        Gebühr (€) ab Sept. 2023
Ab 1        86,00
Ab 2        98,00
Ab 3        108,00
Ab 4        122,00
Ab 5        136,00
Ab 6        150,00
Ab 7        163,00
Ab 8        177,00

Für die Mittagsbetreuung werden folgende Gebühren vorgeschlagen: 
Betreuungstage         Gebühr (€) ab Sept. 2023
wöchentlich 
1        15,00
2        30,00
3        45,00
4        60,00
5        75,00

Die vorgeschlagene Erhöhung von 15 % der Elternbeiträge ist mit der AWO Landshut einvernehmlich abgestimmt.

Beschluss 1

Der vorgeschlagenen Erhöhung der Elternbeiträge für den Hort ab 01.09.2023 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der vorgeschlagenen Erhöhung der Elternbeiträge für die Mittagsbetreuung ab 01.09.2023 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.06.2023 13:43 Uhr