Änderung der Gebühren für den Kindergarten und die Kinderkrippe ab September 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 23.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.05.2023 ö beschließend 5

Diskussionsverlauf

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 15.06.2010 wurde festgelegt, dass die Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten alle zwei Jahre überprüft werden sollen. Der Markt Geisenhausen orientiert sich bei den Erhöhungen grundsätzlich an den tariflichen Gehaltssteigerungen, weil der Personalkostenanteil an den laufenden Betriebskosten rund 90 % beträgt. Die letzte Gebührenerhöhung erfolgte zum 1. September 2021.
Der aktuelle Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst bringt im Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2024 Entgelterhöhungen von bis zu 17 Prozent. Durch eine Kombination aus Einmalzahlungen, prozentualen Erhöhungen und Sockelbeträgen ist eine genauere Angabe zur durchschnittlichen Erhöhung nicht verfügbar. 
Für die Erhöhung der Gebühren ab September 2023 wurden 15 % zugrunde gelegt, die bisherigen Gebühren damit hochgerechnet und gerundet. 
Gemäß den bestehenden Betriebsträgervereinbarungen mit dem KiTa-Verbund Altfraunhofen-Geisenhausen und der AWO Landshut sollen die Gebühren in allen Kindertagesstätten in Geisenhausen gleich sein. Die vorgeschlagene Gebührenerhöhung wurde deshalb im Vorfeld mit den beiden Trägern einvernehmlich abgestimmt. Ebenso wurden die Elternbeiräte des Kindergarten St. Theobald und der Kinderkrippe St. Theobald angehört, eine Rückmeldung ist bis zum Sitzungstag nicht erfolgt.

Für den Kindergarten werden folgende Gebühren vorgeschlagen: 
Buchungszeit (Stunden)        Gebühr (€) ab Sept. 2023
Bis 5        108,00
Bis 6        124,00
Bis 7        140,00
Bis 8        152,00
Bis 9        163,00
Bis 10        175,00
Über 10        186,00

Seit dem 01.04.2019 übernimmt das Land Bayern für jedes Kind ab dem vollendeten 3. Lebensjahr 100 € der Kindergartengebühr, d. h. nur die darüber hinaus gehenden Beträge sind von den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten zu zahlen.

Für die Kinderkrippe werden folgende Gebühren vorgeschlagen: 
Buchungszeit (Stunden)        Gebühr (€) ab Sept. 2023
Bis 5        216,00
Bis 6        248,00
Bis 7        282,00
Bis 8        308,00
Bis 9        330,00
Bis 10        350,00

Seit dem 01.01.2020 wurde vom Land Bayern das Krippengeld eingeführt, mit dem die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten von Kindern ab dem 2. Lebensjahr einkommensabhängig bis zu 100 € der Krippengebühr erstattet bekommen.

Mit der Gebührenänderung sollen in der Satzung auch die bisherigen Gebühren für Buchungszeiten mit weniger als 4 Stunden gestrichen werden, weil gemäß BayKiBiG die Mindestbuchungszeit 4 Stunden beträgt (und in der Praxis auch so gehandhabt wird).

Beschluss 1

Die Benutzungsgebühren für den Kindergarten St. Theobald werden ab 1. September 2023 entsprechend der Vorlage der Kämmerei erhöht und die Kindergarten-Gebührensatzung entsprechend geändert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Benutzungsgebühren für die Kinderkrippe St. Theobald werden ab 1. September 2023 entsprechend der Vorlage der Kämmerei erhöht und die Kinderkrippen-Gebührensatzung entsprechend geändert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.06.2023 13:43 Uhr