Änderung des Flächennutzungsplanes Geisenhausen durch Deckblatt Nr. 15 - Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 17.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 17.10.2023 ö beschließend 5

Diskussionsverlauf

Der Bereich zwischen der aktuellen Dorfgebietsgrenze und der angedachten südlichen Wohngebietserweiterung in Holzhausen ist im Flächennutzungsplan derzeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen und baurechtlich Außenbereich. Um dem Dorfgebiet die gewünschte Entwicklung zu ermöglichen sowie die bereits bestehenden genehmigten Bauten in den Flächennutzungsplan aufzunehmen, ist hier die Ausweisung von Wohnflächen vorgesehen. Dazu bedarf es zunächst der Änderung des Flächennutzungsplans und im Weiteren auch das entsprechende Bebauungsplanverfahren. Ein Plan mit dem vorgesehenen Geltungsbereich des Deckblattes war im RIS bereitgestellt.

Beschluss

Die Änderung des Flächennutzungsplans Geisenhausen durch Deckblatt Nr. 15 wird wie vorgeschlagen beschlossen. Sie umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Holzhausen: Teilfläche (Tfl.) von Nr. 64, 64/2 (Tfl.), 64/3 (Tfl.), 64/7 (Tfl.), 64/9 (Tfl.), 64/10 (Tfl.), 64/11 (Tfl.), 64/17. Der Bereich umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 13.594 m².

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.11.2023 14:19 Uhr