Bebauungsplan Stockberg I - Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.11.2023 ö beschließend 5

Diskussionsverlauf

Der Marktgemeinderat hat am 23.03.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Stockberg I“ beschlossen. Der Vorentwurf des Ingenieurbüros Planteam, Landshut in der Fassung vom 15.11.2023 liegt vor. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 38.448 m². Die Flurstücke der Gemarkung Geisenhausen 216, 217 (Tfl.), 218, 218/9, 273, 274, 275, 281 (Tfl.), 282, 166 (Tfl.), 279, 278 (Tfl.), 277 (Tfl.) liegen im Geltungsbereich. Es wird ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO ausgewiesen.

Beschluss

Der Vorentwurf und die Begründung in der Fassung vom 15.11.2023 werden gebilligt. Der Planentwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auszulegen, die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2024 08:33 Uhr