Widmung des Verbindungsweges zwischen den Ortsstraßen Johannesstraße und Theobald-Beer-Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 29.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.07.2024 ö beschließend 2.2

Diskussionsverlauf

Die westliche Teilstrecke an der Nordseite der Fl.-Nr. 469/20 Gemarkung Geisenhausen (Johannesstraße 22) wurde als erster Teil ausgewiesen und als Fußweg im Bebauungsplan Brunnfeld konzipiert. Die östliche Teilstrecke an der Nordseite der Fl.-Nr. 473/8 Gemarkung Geisenhausen (Theobald-Beer-Straße 11) wurde später als zweiter Teil dagegen als Straßenverkehrsfläche wegen der Garagenzufahrt im Bebauungsplan Pfarrfeld-Erweiterung konzipiert. Ein Absperrpfosten beim Zugang von der Johannesstraße verhindert eine Durchfahrt. Die Zufahrt von der Theobald-Beer-Straße aus wird auf eine Länge von 12m bis zum nordöstlichen Garageneck für den Anliegerverkehr freigegeben, aufgrund einer Widmung des kompletten Weges (Fl.-Nr. 469/18 Gemarkung Geisenhausen) zum beschränkt-öffentlichen Fußweg.

Beschluss

Der 44 m lange gemeindeeigene Verbindungsweg zwischen den Ortsstraßen Johannesstraße und Theobald-Beer-Straße auf Fl.-Nr. 469/18 Gemarkung Geisenhausen wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg „Verbindungsweg Johannesstraße – Theobald-Beer-Straße“ mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr“ in der Baulast des Marktes Geisenhausen gewidmet. 12 m ab Einmündung in die Ortsstraße Theobald-Beer-Straße westwärts ist der Anliegerverkehr zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.12.2024 11:23 Uhr