Ortsstraße Bahnhofstraße Hinzuwidmung Parkplatz und Gehwegflächen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 29.07.2024
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Die ca. 2015 errichteten Parkflächen mit Zufahrten westlich des Bahnhofes auf den Fl.-Nrn. 542/58 und 542/50 (Teilfläche) sind noch als beschränkt-öffentlicher Weg (Parkflächen) zu widmen. Ebenso sind die insgesamt 8 nachträglich gebauten Gehwegflächen entlang der Ortsstraße Bahnhofstraße noch zu widmen. Für beide Verkehrsflächen hat der Markt Geisenhausen als Eigentümer gemäß Art. 6 Nr. 3 BayStrWG das erforderliche Verfügungsrecht und ist auch hierfür der Baulastträger.
Beschluss
a. Die beiden Zufahrten und die Parkflächen auf den Fl.-Nrn. 542/58 und 542/50 (Teilfläche) jew. Gemarkung Geisenhausen werden entsprechend Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr.1 BayStrWG als selbständiger beschränkt-öffentlicher Weg „Parkplatz Bahnhof“ mit der Widmungsbeschränkung „für den ruhenden Verkehr“ gewidmet.
b. Die bis zu 2 m breiten beidseitigen Gehwege Fl.-Nrn. 3/3, 3/4, 3/5, 3/6, 3/7, 542/33, 542/35, 542/37 Gemarkung Geisenhausen an der Ortsstraße werden gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 2 Nr. 1b BayStrWG als Bestandteil (unselbständige Gehwege) der Ortsstraße Bahnhofstraße gewidmet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.12.2024 11:23 Uhr