Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung einer Einfriedung, Fl.-Nr. 581/12, Gemarkung Geisenhausen, Eichendorffstraße 37
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 29.07.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 29.07.2024 | ö | 3.11 |
Diskussionsverlauf
Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Fimbacher Feld" Deckblatt Nr. 1. Es soll ein Sichtschutz aus Holz und Doppelstabmatten mit einer Höhe von 2,00 m an der südlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. An der östlichen Grundstücksgrenze soll ein Metallzaun mit einer Höhe von 1,20 m errichtet werden. Der Sichtschutzzaun sowie der Metallzaun sind gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a BayBO verfahrensfrei, da sie den Planunterlagen zufolge eine Höhe von 2,00 m nicht überschreiten. Die Einfriedung bedarf einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO, da zum einen die festgesetzte max. zulässige Höhe von 1,20 m überschritten wird und zum anderen müsste die Einfriedung als Holzlatten – und Hanichelzaun bzw. als Maschendrahtzaun ausgeführt werden. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.12.2024 11:23 Uhr