Widmung des Kirchplatzes südlich des Bürgerhauses zum beschränkt-öffentlichen Weg (Sonderfläche)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.01.2025 ö beschließend 2.11

Diskussionsverlauf

Obiger ca. 2019 umgebaute Platz (Teilfläche Fl.-Nr. 61/10 Gemarkung Geisenhausen) dient neben Fußgängerbereichen auch als Parkfläche am östlichen Rand sowie als Veranstaltungsareal (z. B. Märkte). Er ist auch das Verbindungsglied zwischen dem beschränkt-öffentlichen Weg „Weg vom Kirchplatz zur Hauptstraße“ und der Ortsstraße Martin-Zeiler-Straße. Eine Widmung als beschränkt-öffentlicher Weg ist noch vorzunehmen.

Beschluss

Die Freifläche südlich des Bürgerhauses, begrenzt durch die Fl.-Nrn. 80, 82 und 87/1 jew. Gemarkung Geisenhausen sowie der Südseite des Bürgerhauses und der Ortsstraße Martin-Zeiler-Straße wird entsprechend der Verkehrsbedeutung als beschränkt-öffentlicher Weg „Kirchplatz“ mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr mit Parkflächen für den ruhenden Verkehr (Ostseite) und Veranstaltungsfläche (Märkte)“ gewidmet in der Baulast des Marktes Geisenhausen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2025 08:13 Uhr