Aufhebung der Verordnung über die Pflege von Grundstücken und deren Schutz vor Verwilderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 23.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.02.2021 ö 5

Diskussionsverlauf

Die sogenannte Grundstückspflegepflicht-Verordnung des Marktes Geisenhausen vom 25.07.2002 war dazu erlassen worden, um die Eigentümer innerörtlicher Grundstücke zu verpflichten, ihre Grundstücke so zu pflegen, dass sie das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigen, also nicht verwildern. Die Verordnung hat als Rechtsgrundlage die Art. 5 Abs. 2 i.V.m. Art. 45 Abs. 1 Nr. 5 u. Abs. 2 des Bayerischen Naturschutzgesetzes. Diese Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer entsprechenden Verordnung ist bereits 2005 mit der damaligen Neufassung des BayNatSchG ersatzlos entfallen. Entsprechend dem Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes leitet sich daraus die Ungültigkeit der Verordnung ab und sie ist aus Gründen der Rechtsklarheit aufzuheben.

Beschluss

Die Verordnung des Marktes Geisenhausen über die Pflege von Grundstücken und deren Schutz vor Verwilderung vom 25.07.2002 wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.04.2021 09:02 Uhr