Antrag auf Isolierte Befreiung - Neubau eines Gartenhauses, Fl.-Nr. 733/22, Gemarkung Geisenhausen, Buchmannstraße 6


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.07.2021 ö beschließend 2.11

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Ziegeleigelände" und entspricht nicht den Festsetzungen. Das zur Errichtung angedachte Gartenhaus umfasst einen Rauminhalt von ca. 65 m³. Das Vorhaben ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO verfahrensfrei, da der Rauminhalt den Planungsunterlagen zufolge weniger als 75 m³ beträgt. Das Gartenhaus wird außerhalb der im Bebauungsplan "Ziegeleigelände" festgesetzten Baugrenze errichtet und bedarf daher einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.01.2022 09:12 Uhr