Beitritt zum Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 21.09.2021
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
2017 trat eine neue Düngemittelverordnung in Kraft, die de facto eine landwirtschaftliche Verwertung des Klärschlamms nicht mehr ermöglicht. Seither wird der Klärschlamm aus dem Klärwerk Geisenhausen – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nur noch thermisch verwertet, d.h. verbrannt. Im Durchschnitt fallen in Geisenhausen jährlich etwa 400 Tonnen Klärschlamm an. Aufgrund der stark gestiegenen Entsorgungspreise konnten mit den beauftragten Entsorgungsfirmen grundsätzlich nur jährliche Verträge abgeschlossen werden, zuletzt mit der Firma Wagenbauer, Neuötting.
Um künftig eine dauerhafte und verlässliche Entsorgungsmöglichkeit zu haben, hat sich der Markt Geisenhausen um die Aufnahme in den Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf (ZTKS) beworben. In der Verbandsversammlung des ZTKS am 17.06.2021 wurde beschlossen, den Markt Geisenhausen als Mitglied aufzunehmen.
Mitglieder im ZTKS sind derzeit 17 Gemeinden, 8 Städte und 8 Abwasserzweckverbände. Wesentliche formelle Kriterien für eine Mitgliedschaft sind:
- Mitgliedschaft ab dem 01.01.2022
- Kein Austritt aus dem ZTKS vor Ablauf von 5 Jahren (§ 2 Abs. 3 der Verbandssatzung)
- Der 1. Bürgermeister wird Verbandsrat (§ 6 Abs. 2 der Verbandssatzung)
- Einmalige „verlorene“ Einlage von 3.000 €, fällig mit Eintritt (§ 17 Abs. 3 der Verbandssatzung)
- Der Entsorgungspreis 2021 beträgt 127,40 € netto / Tonne (Fa. Wagenbauer: 138,00 € netto / Tonne.).
Beschluss
Der Markt Geisenhausen tritt zum 01.01.2022 dem Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf bei. Der Markt überträgt dem Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf im Rahmen des Beitritts alle in § 4 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf aufgeführten Aufgaben und Befugnisse, soweit ihm diese selbst zustehen. Der Beitritt erfolgt auf der Basis der Verbandssatzung des Zweckverbandes Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf in der Bekanntmachung vom 7. Oktober 2015 (RABl OPf. S. 88 ff), zuletzt geändert durch Satzung vom 23. Juli 2018 (RABl OPf. S. 91) und des vorliegenden Entwurfs der Satzung zur Änderung dieser Verbandssatzung. Die oben genannte Verbandssatzung und der Satzungsentwurf sind wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses. Das Verbandsmitglied leistet eine einmalige verlorene Einlage in Höhe von 3.000 Euro. Weitere Beitrittsbedingungen bestehen nicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.01.2023 16:09 Uhr