Straße nach Feichten - Widmung zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 25.04.2023
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Hier geht es um das zweite, hofnahe Teilstück der Straße nach Feichten. Momentan ist etwa die Hälfte der Straße als Gemeindeverbindungsstraße gewidmet (siehe TOP 2). Der Rest war als Privatstraße nicht gewidmet, d.h. der bisher nicht gewidmete Teil ist entsprechend der Verkehrsbedeutung als ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg gemäß Art. 53 Nr. 1 BayStrWG zu widmen. Anschließend wird der abgestufte Teil mit dem neu zu widmenden Teil auf einem Bestandsblatt zusammengefasst.
Beschluss
Der Markt Geisenhausen verfügt als örtliche Straßenverkehrsbehörde gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 1 BayStrWG die Widmung eines Teilstücks der Fl.-Nr. 596/3 der Gemarkung Salksdorf zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg „Straße nach Feichten“ in der Baulast des Marktes Geisenhausen (Art. 54 Abs. 1 BayStrWG) ohne Widmungsbeschränkung. Anfangspunkt des ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweges ist die Grundstücksgrenze zwischen den Fl.-Nrn. 568/0 und 599/0 der Gemarkung Salksdorf. Endpunkt ist die Fl.-Nr. 565/0 der Gemarkung Salksdorf beim Anwesen Feichten 39. Die Länge des ehemaligen Privatweges beträgt 400 m.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.05.2023 09:01 Uhr