Neubau eines Einfamilienwohnhauses an ein bestehendes Wohngebäude, Fl.-Nr. 164/4, Gemarkung Geisenhausen, Kastulusweg 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.05.2023 ö 2.5

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Theobaldshöhe-Süd“ Deckblatt
Nr. 1 und entspricht nicht den Festsetzungen. Das Baufenster wird an der Nordwestseite um 5,19 m und insgesamt um 65,9 m² überschritten. Zudem wird die maximal zulässige Traufhöhe von 7,00 m, um 0,38 m überschritten. Die Abstandsflächen werden eingehalten. Der Bauherr bestätigt den Einbau einer Regenwasserpufferanlage mit mind. 3 m³ Pufferung. Es werden zwei Stellplätze nachgewiesen. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Vorhaben und den beantragten Befreiungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRin Monika Kaletta beteiligt sich entsprechend Art. 49 GO, § 28 Abs. 2 GeschO nicht an der Beratung und Abstimmung.

Datenstand vom 19.07.2023 09:48 Uhr