Straßenbestandsverzeichnis des Marktes Geisenhausen - Überprüfung und Überarbeitung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 14.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 14.11.2023 ö 12

Diskussionsverlauf

Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz sind für die Gemeindestraßen (= Gemeinde-verbindungsstraßen und Ortsstraßen) und die sonstigen öffentlichen Straßen (= öffentliche Feld- und Waldwege, beschränkt öffentliche Wege und Eigentümerwege) Bestandsverzeichnisse zu führen. In diesen Verzeichnissen sind alle Straßen gemäß ihrer Straßenklasse aufzunehmen. Das Bestandsverzeichnis stellt ein öffentliches Register dar; es wird auch als "Grundbuch" der öffentlichen Straßen bezeichnet.
Nur bei den im Bestandsverzeichnis eingetragenen Straßen, Wegen und Plätzen handelt es sich um öffentliche Verkehrsflächen. Nur wenn eine Straße hinsichtlich ihrer Einstufung, ihres Verlaufs, der von ihr beaufschlagten Flurnummern und des/der Baulastträger ordnungsgemäß gewidmet und im Bestandsblatt eingetragen ist, besteht im Streitfall Rechtssicherheit. 
Die erstmalige Anlegung dieser Bestandsverzeichnisse musste bis zum 31.08.1961 erfolgen. Die im Zuge der Gebietsreform dem Markt Geisenhausen übergebenen Bestandsverzeichnisse weisen aus heutiger Sicht vielfach Unklarheiten auf. Im Laufe der Jahrzehnte kann sich auch Vieles verändert haben, das Auswirkungen auf den Status einer Straße haben kann, z.B.:
  • Wege, die in der Natur nicht mehr existieren,
  • Wege, die verlegt wurden oder sich verlegt haben, ohne dass dies bezüglich der Eigentumsverhältnisse und der Widmung korrigiert wurde,
  • Änderungen der Verkehrsbedeutung von Straßen/Wegen, 
  • Änderungen von Flurnummern (z.B. durch Grundstücksteilungen o.Ä.),
  • unterbliebene Widmungen von Straßen und Wegen, die nach der erstmaligen Anlegung des BV neu gebaut wurden, 
  • und Vieles mehr.
Aus all diesen Gründen hat die Verwaltung schon seit langem die Erkenntnis, dass eine Überprüfung aller öffentlichen Straßen im Gemeindegebiet bezüglich der ordnungsgemäßen Widmung und der Richtigkeit des jeweiligen Bestandsblattes sowie die Fortschreibung der Bestandsverzeichnisse dringend geboten ist. Ferner wäre es auch zeitgemäß, das Bestandsverzeichnis in digitaler Form verfügbar zu haben. Diese Aufgabe lässt sich jedoch nicht so nebenher erledigen, sondern erfordert umfangreiche Nachforschungen und Ermittlungen und angesichts der großen Zahl der Straßen (ca. 230 Gemeindeverbindungsstraßen und Ortsstraßen, ca. 190 öffentliche Feld- und Waldwege, ca. 130 Eigentümerwege und ca. 60 beschränkt öffentliche Wege) einen erheblichen Zeitaufwand. Damit verbunden wird auch eine Vielzahl von Neuwidmungen, Abstufungen, Umstufungen, Einziehungen und sonstigen Korrekturen einhergehen. Es wird vorgeschlagen, diese Aufgabe mit externer Unterstützung in Angriff zu nehmen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat erkennt die Notwendigkeit der Prüfung und Aktualisierung der vorhandenen Straßenwidmungen und des Straßenbestandsverzeichnisses an und beauftragt die Verwaltung, diese mit externer Unterstützung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2024 10:54 Uhr