Befreiungsantrag zum Bauantrag: Anbau einer Außentreppe an das bestehende Wohnhaus; Nutzungsänderung zum Zweifamilienhaus mit Dachterrasse, Fl.-Nr. 591/2 Gemarkung Walleshausen, Pestenacker Str. 8


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 14.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 14.09.2021 ö beschließend 2.6

Sach- und Rechtslage

Aus der Sitzung am 20.07.2020

Beantragt wird die Baugenehmigung für den Anbau einer Außentreppe an das bestehende Wohnhaus und die Nutzungsänderung zum Zweifamilienhaus mit Dachterrasse in der Pestenacker Straße 8, Fl.-Nr. 591/2 Gemarkung Walleshausen.

Für dieses Grundstück greift der Bebauungsplan „Walleshausen – Nord (Pestenacker-Straße)“,  Verz.-Nr. 2.02.

Das bestehende Wohnhaus soll zukünftig als Zweifamilienwohnhaus genutzt werden. Unter Berücksichtigung der dringend nötigen Sanierung des Garagenflachdaches soll diese Fläche für die OG-Wohnung als Terrasse nutzbar sein.

Da die Dachfläche der bestehenden Garage somit der Wohnnutzung zugeordnet wird, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans, Ziffer 2.2.7 (Flächen für Garagen) nötig.

Die Außentreppe mißt in ihrer Breite 1,00m und soll nördlich der bestehenden Garage entlanglaufen. Diese soll zur zweiten Wohnung im Obergeschoss führen. Die Treppe liegt im Baufenster der Garage. Auch hierfür wird eine Befreiung von der Festsetzung Ziffer 2.27 benötigt.

Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung (4 Stück) bestehen bereits. 

Die Entwässerungsleitungen bleiben unverändert. Die geplante Außentreppe benötigt keine eigene Entwässerung, da die Ausführung wasserdurchlässig mit Rosten ausgeführt wird.

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Bauvorhaben nebst Befreiungsantrag zugestimmt werden. Die Bau-/Umbaumaßnahmen beeinträchtigen weder nachbarliche noch öffentliche Belange. Versagungsgründe sind vorliegend nicht ersichtlich.

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Baugenehmigung für den Anbau einer Außentreppe an das bestehende Wohnhaus und die Nutzungsänderung zum Zweifamilienhaus mit Dachterrasse in der Pestenacker Straße 8, Fl.-Nr. 591/2 Gemarkung Walleshausen nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wurde erteilt.



Mit Schreiben vom 12.07.2021 teilte das Landratsamt mit, dass für den bestehenden Windschutz und die Gartenhütte nun eine Befreiung von der festgesetzten Baugrenze beantragt wurde. Um Einvernehmen wird gebeten.

Beide Gebäude bestehen seit längerem und dienen der Nutzbarkeit des optimalen Wohnens. Die Einhausung des Eingangsbereichs dient dem Schutz vor starkem Wind. Zudem wird auch die Privatsphäre beiderseits (auch die nachbarliche Privatsphäre) geschützt. Die Gartenhütte aus Holz wird zur Unterbringung von Gartengeräten genutzt, die in der sonst knapp bemessenen Garage keinen Platz finden würden. 

Aus Sicht der Verwaltung kann das Einvernehmen zum Befreiungsantrag erteilt werden. 

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Befreiung gem. § 31 BauGB von der Festsetzung des Bebauungsplanes für das bestehende Gartenhaus und den Windschutz im Rahmen des Bauvorhabens in der Pestenacker Straße 8, Fl.-Nr. 591/2 Gemarkung Walleshausen nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wurde erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2021 18:08 Uhr