Isolierte Befreiung: Errichtung eines Carports außerhalb des dafür vorgesehenen Baufensters, Bergstr. 3, Fl.-Nr. 1602/6 Gemarkung Geltendorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 14.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 14.09.2021 ö beschließend 2.8

Sach- und Rechtslage

Das Grundstück Fl.Nr. 1602/6, Bergstraße 3, Gemarkung Geltendorf, liegt im Bereich des Bebauungsplanes Geltendorf Süd – südlicher Teil, Verz.Nr. 1.03., rechtsverbindlich seit dem 05.11.1993. Für den Bebauungsplan wurden 11 Änderungsverfahren durchgeführt.

An der Südgrenze des Grundstücks wird die Errichtung eines Carports beantragt. Dieser soll den 33 Jahre alten Oldtimer des Bauherrn vor Unwetter, wie Hagel und herabfallenden Ästen vom Nachbargrundstück „Bergstr. 1“ schützen. Zudem wird vermieden, dass das Fahrzeug auf der Straße abgestellt wird, was für die Feuerwehr und Rettungsdienst in der nicht zu breiten Straße ein Hindernis ist. Die Zufahrt zum Carport erfolgt über das eigene Grundstück des Antragstellers, da es keine andere Möglichkeit gibt. 

Im Bebauungsplan gem. Festsetzung 6. a) dürfen Garagen (Carports zählen zu Garagen) nur auf den hierfür bezeichneten Flächen (Baulinien rot markiert) sowie innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen errichtet werden. Der geplante Carport wird außerhalb der Baulinie und Baugrenze errichtet. 

Eine isolierte Befreiung kommt grundsätzlich nur bei verfahrensfreien Bauvorhaben in Betracht.
Zu den verfahrensfreien Bauvorhaben gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b) BayBO zählen auch Garagen einschließlich überdachter Stellplätze im Sinn des Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BayBO mit einer Fläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich.   

Der Carport misst in seiner Grundfläche 18m² (6x3m) und weist eine Höhe von 2,80m auf. 

Aus Sicht der Verwaltung sind für die Errichtung des Carports keine Versagungsgründe ersichtlich.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf isolierte Befreiung hinsichtlich der Errichtung eines Carports außerhalb es dafür vorgesehenen Baufensters in der Bergstr. 3, Fl.-Nr. 1602/6 Gemarkung Geltendorf nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wurde erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2021 18:08 Uhr