Katholischer Kindergarten Maria Magdalena Walleshausen - Jahresrechnung 2020 und Neuausstattung Büro


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 23.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 23.09.2021 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Seitens des Katholischen Kindergartens „Maria Magdalena“ in Walleshausen wurde die Jahresrechnung für 2020 eingereicht (Komplette Jahresrechnung steht im RIS zur Verüfgung). Hierbei ist ein Betriebskostendefizit in Höhe von 50.901,24 € (Anteil Gemeinde davon 80% = 40.720,99 €) entstanden.

Aufgrund der deutlichen Abweichungen in Vergleich zu den Vorjahren wurde beim Träger um eine Begründung für das hohe Defizit gebeten.

Im Vergleich wurde 2019 ein Betriebskostenüberschuss in Höhe von 63.870,52 € erzielt. 

Das Defizit in 2020 wird seitens des Trägers mit geringen Förderabschlägen begründet. Die im Rahmen der Endabrechnung fließenden Gelder (48.629,39 €) sind erst in 2021 eingegangen. Darüber hinaus haben Personalausfälle und Neueinstellungen Kosten verursacht und ca. 10.000,- € wurden fällig, die sich auf 2019 beziehen.

Für 2021 ist mit einem ausgeglichenen Ergebnis zu rechnen, so auch die Darstellung im Haushaltsplan, der bereits im Gemeinderat beschlossen wurde.

Insgesamt besteht bezogen auf die letzten Jahre noch eine Überzahlung durch die Gemeinde in Höhe von 37.729,10 €. Auf eine Rückforderung sollte bis zum Vorliegen der Jahresrechnung 2021 verzichtet werden.

Aufgrund des vorhandenen Guthabens wird vorgeschlagen, dem Träger zusätzlich zum gemäß § 3 Abs. 2 der Kooperationsvereinbarung im Jahr zur Verfügung stehenden Betrag von 2.500,- € eine Neuausstattung des Personalraums für maximal 4.000,- € brutto zu genehmigen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2020 zur Kenntnis.

Auf eine Rückzahlung des vorhandenen Guthabens in Höhe von 37.729,10 € wird bis zur Vorlage der Jahresrechnung 2021 verzichtet.

Zusätzlich zum zur Verfügung stehenden Betrag für Ersatzbeschaffungen (2.500,- € gemäß § 3 Abs. 2 Kooperationsvereinbarung) wird einer Neuausstattung des Personalraumes für maximal 4.000,- € brutto zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.11.2021 09:32 Uhr