Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Fl.-Nr. 899 Gemarkung Geltendorf, Lindenstraße (Kaltenberg)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 05.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 05.10.2021 ö beschließend 3.3

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird der Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Flurstück 89 Gemarkung Geltendorf, Lindenstraße (Kaltenberg).

Mitunter wurde für dieses Grundstück eine Satzung über die Einbeziehung beschlossen. Der Beschluss hierüber erfolgte auf der Gemeinderatssatzung am 28.11.2019. Der Satzungsbeschluss ist am 06.12.2019 in Kraft getreten.

Auf dieser einbezogenen Fläche sind nach § 34 BauGB solche Vorhaben zulässig, die sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die überbaubaren Grundstücksflächen innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Einbeziehungssatzung sind durch Baugrenzen in der Planzeichnung festgesetzt.

Außerdem sind noch weitere Festsetzungen hinsichtlich der Bebaubarkeit beschlossen worden:

2 Vollgeschosse  (II)
Offene Bauweise  (o)
Nur Einzelhäuser zulässig  (E)
Satteldach  (SD
Wandhöhe = 5,00 m  (WH)
Firsthöhe = 8,50 m  (FH)

Es handelt sich um ein Einzelhaus in offener Bauweise mit einem Satteldach. An der Ostseite tritt ein Giebel mit (erweitertem) Satteldach heraus. Dieser First liegt mit 7,44m Höhe ca. 55cm unter dem Hauptfirst. Das Dachgeschoss bildet ein Vollgeschoss.
Für die Wandhöhe wird eine Befreiung beantragt. Die maximal zulässige Wandhöhe von 5,00 m soll um 20cm überschritten werden. Aufgrund der eingehaltenen und der angepassten Dachneigung ist die Überschreitung der Wandhöhe in der Gesamtwirkung nicht erkennbar. Die Wandhöhe muss überschritten werden, da das Gebäude bereits ca. 45cm unterhalb der Erschließungsstraße liegt. Eine tiefere Einbindung ist nicht ratsam, da sonst auch eine Abgrabung rund um das Gebäude entsteht. Bei dem vorliegenden Höhenunterschied von 45cm kann anfallendes Oberflächenwasser bei Starkregenereignissen mittels einer Mulde vom Haus abgeleitet werden. 

Der Carport mit angrenzendem Geräteschuppen soll nördlich des Hauptgebäudes an der Grundstücksgrenze errichtet werden. Abstandsflächen werden hierdurch nicht ausgelöst (Wandhöhe liegt bei 2,45m).

Im Übrigen ist ein Genehmigungsfreistellungsverfahren gem. Art. 58 Abs. 2 BayBO ausgeschlossen.

Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen für dieses Bauvorhaben erteilt werden.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat den Antrag „Neubau eines Einfamilienhauses“ auf Fl.-Nr. 899 Gemarkung Geltendorf, Lindenstraße (Kaltenberg) nach Art. 65 BayBo behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.11.2021 17:20 Uhr