Antrag auf Abgrabungsgenehmigung: Kiesabbau mit anschließender Wiederverfüllung auf dem Flurstück 1428 Gemarkung Walleshausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 14.10.2021
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Antragsteller stellt für das o.g. Flurstück gemäß Art. 7 Bayerisches Abgrabungsgesetz (BayAbgrG) den Antrag zum Kiesabbau. Der genaue Antrag und das Vorhaben können der beigefügten Anlage entnommen werden. Weitere Anlagen sind im RIS eingestellt.
Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt (Art. 5 Satz 1 i.V.m. Art. 3 Satz 1 BayAbgrG). Nach Art. 7 Abs. 1 Satz 2 BayAbgrG hat die Gemeinde Geltendorf, den Antrag unverzüglich mit einer Stellungnahme dem Landratsamt vorzulegen. Dabei ist zu beachten, dass die Genehmigung vom Landratsamt erteilt werden muss, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen.
Aus Sicht der Verwaltung sind keine Versagungsgründe ersichtlich.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Abgrabungsgenehmigung, hier: Kiesabbau mit anschließender Wiederverfüllung auf dem Flurstück 1428 Gemarkung Walleshausen behandelt.
Wir machen auf folgende Problematik aufmerksam:
Die angegebenen Abstände zur Wohnbebauung sind nicht korrekt.
Die Fahrten für die Wiederbefüllung fehlen in der Berechnung unter Punkt 5.1.
Die Installation einer Reifenwaschanlage wird seitens der Gemeinde gefordert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
Datenstand vom 06.12.2021 17:36 Uhr