Neubau eines Zweifamilienhauses in Holzbauweise mit Garagen auf Fl.-Nr. 1293/4 Gemarkung Walleshausen, Quellenweg 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 26.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 26.10.2021 ö beschließend 4.3

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird die Errichtung eines Zweifamilienhauses in Holzbauweise mit Garagen auf Fl.-Nr. 1293/4 Gemarkung Walleshausen, Quellenweg 1.

Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB, wonach ein Bauvorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Grundfläche des Hauses mißt 18,25m x 12,50m. Es erhält zwei Vollgeschoße und ein ausgebautes Dachgeschoß. Letzteres scheint kein Vollgeschoß darzustellen. Die beiden Schleppgauben (West- und Ostseite) sollen den Wohnraum im Dachgeschoss erweitern. Beide Gauben haben eine Dachneigung von 5,8°.
Das Gebäude erhält ein Satteldach mit einer Dachneigung von 26°. Die Firsthöhe liegt bei 10,429m. 

Insgesamt werden 4 Stellplätze nachgewiesen: 2 Garagenstellplätze und 2 offene. 
Die Abstandsflächen werden eingehalten.

Aus Sicht der Verwaltung liegen keine Gründe vor, die eine Versagung rechtfertigen würden.        

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Bauantrag „Neubau eines Zweifamilienhauses in Holzbauweise mit Garagen auf Fl.-Nr. 1293/4 Gemarkung Walleshausen, Quellenweg 1 nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.01.2022 16:29 Uhr