Isolierte Befreiung vom Bebauungsplan "Geltendorf - Riedgasse", Verz.-Nr. 1.21 zur Errichtung eines Carports auf bereits bestehenden Stellplätzen auf Fl.-Nr. 101/2 Gemarkung Geltendorf, Riedgasse 5a


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 26.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 26.10.2021 ö beschließend 4.5

Sach- und Rechtslage

Für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Garagen und Stellplätzen auf dem Flurstück Nr. 101/2 Gemarkung Geltendorf erteilte der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf mit Beschluss vom 25.04.2019 sein gemeindliches Einvernehmen. 
Das Landratsamt erteilte zu diesem Bauvorhaben seinen Genehmigungsbescheid mit Datum vom 03.06.2019.

Auf den mit den Buchstaben gekennzeichneten Stellplatzflächen „A“ und „B“ soll nun ein Carport errichtet werden. Der Carport ist nach Angaben des Antragstellers statisch-konstruktiv selbständig. 

Das Grundstück liegt nach wie vor teilweise im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Die betroffenen Stellplätze jedoch kommen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Riedgasse“, Band II, Verz.-Nr. 1.21. zum Liegen: „A“ im Ganzen, „B“ nur hälftig.

Unter Ziffer 6.2 werden die Flächen für Garagen in geschlossener oder offener Form durch rote Markierung im Bebauungsplan definiert. Hierunter fallen jedoch nicht die beiden Stellplatzflächen. 

Folglich benötigt der Antragsteller die Zustimmung zu einer isolierten Befreiung für die Errichtung eines Carports auf eben diesen beiden Stellflächen. Bei Nichtvorliegen eines Bebauungsplanes wäre die Errichtung des Carports im unbeplanten Innenbereich nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 lit. b BayBO (Bayerische Bauordnung) verfahrensfrei.

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Antrag zugestimmt werden. Das Carport wirkt aus städtebaulicher Sicht nicht verunstaltend.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Geltendorf – Riedgasse“, Verz.Nr. 1.21 für die Errichtung eines Carports auf Fl.-Nr. 101/2 Gemarkung Geltendorf nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.01.2022 16:29 Uhr