Verkehrsberuhigter Bereich Ulmen-, Erlen- und Weiherstraße, Geltendorf - Antrag von Anliegern der Erlen- und Weiherstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 04.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 26.10.2021 ö beratend 2
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.11.2021 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Sachverhalt vom 02.02.2021 im Bauausschuss:

Ende September 2020 erhielt die Verwaltung ein Schreiben mit Bitte um Verbesserung der Verkehrssituation der Ulmenstraße. Diesem wurde eine Unterschriftenliste mit 40 Unterschriften von Anwohnern der umliegenden Straßen beigelegt.

Grund des Schreibens ist es, den fließenden Verkehr in der Ulmenstraße, welche in einer 30er Zone liegt, weiter zu beschränken. Lt. Antragsteller wird die Straße vor allem vom Pendlerverkehr in der Früh genutzt, um von der Moorenweiser Straße über die Neuenstraße zur Bahnhofstraße zu gelangen. Zudem wird schneller als 30 km/h gefahren, so der Antragsteller.

Folgende Vorschläge wurden im Schreiben genannt:
  1. Ausweisung der Straße als Anlieger-Straße
  2. Errichtung von Verkehrshindernissen
  3. Errichtung eines Gehweges sowie Ausweisung als Einbahnstraße
  4. Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich

Aus Sicht des Antragstellers ist Variante 4 mit Ausweisung als Spielstraße am wirkungsvollsten.

Ende Oktober wurde zusammen mit der Polizeiinspektion Landsberg eine Verkehrsschau durchgeführt. Hier wurden obenstehende Punkte wie folgt besprochen:
  1. Ein Anliegen, die Straße zu durchfahren, ist auch beispielsweise die Durchfahrt, um von der Moorenweiser Straße zur Bahnhofstraße zu gelangen. Somit macht das aus Sicht der Polizei keinen Sinn.
  2. Der fließende Verkehr wird so zwar bei Gegenverkehr ausgebremst bzw. kurzzeitig gestoppt, jedoch ist eine Slalom-Durchfahrt nicht ausgeschlossen, da die Straße relativ gerade ist und man sehen kann, ob ein Fahrzeug entgegen kommt. Somit erscheint die Maßnahme ebenfalls nur bedingt sinnvoll.
  3. Eine Ausweisung als Einbahnstraße ist möglich.
  4. Eine Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich ist möglich.

Derzeit werden an der Straße Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt.

Eine Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich stellt zu der Geschwindigkeitsbegrenzung auf Schrittgeschwindigkeit auch ein Parkverbot in dessen Bereich für Kraftfahrzeuge dar. Es darf dann nur auf dafür ausgewiesenen Plätzen geparkt werden.
Somit könnte in den Straßen Ulmenstraße, Weiherstraße und Erlenstraße nicht mehr auf der Fahrbahn geparkt werden. Von den Anwohnern der Weiher- und Erlenstraße wurden keine Unterschriften eingeholt. Aus einem zeitlich begrenzten Parkverbot im Jahr 2020 wegen eines Neubaus in der Erlenstraße wurde von den Anwohnern oft berichtet, dass hier geparkt werden muss, da zu wenige Stellplätze im eigenen Grundstück vorhanden sind.

Sachverhalt vom 06.05.2021 im Gemeinderat:

Mit dem Bauausschuss fand vor dessen Sitzung am 16.03.2021 ein Ortstermin mit den Antragstellern und Anwohnern der Ulmenstraße statt. Hier wurden die Ergebnisse des Geschwindigkeitsmessers vorgelegt (Messungsdaten in beide Fahrtrichtungen, Messungszeitraum 10.02.2021 bis 09.03.2021):

Viele Verkehrsteilnehmer fahren schneller als die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h (insgesamt 24 %; 29 % in Fahrtrichtung Neuenstraße und 19 % in Fahrtrichtung Moorenweiser Straße).

Nach Rücksprache mit der Polizeiinspektion Landsberg am Lech kann und sollte nach diesen Messergebnissen eine Überwachung des fließenden Verkehrs durchgeführt werden.

Von einer Ausweisung als Anlieger-Straße und als Einbahnstraße wird von der Verwaltung abgeraten, ebenso von einer Errichtung von Hindernissen auf Straßengrund.

Beim Ortstermin mit dem Bauausschuss und den Antragstellern wurde die Variante „Verkehrsberuhigter Bereich“ eindeutig als deren favorisierte Lösung diskutiert. Zu beachten ist: Bei einer Ausweisung der Ulmenstraße als verkehrsberuhigter Bereich sind die hinterliegenden Straßen Weiherstraße und die Erlenstraße auch als verkehrsberuhigter Bereich auszuweisen. Hier ist anzumerken, dass in der Folge in diesen Bereichen „wilde“ Abstellmöglichkeiten für KFZ auf den drei Straßen wegfallen und ggf. auf den Straßen gekennzeichnete Parkflächen erstellt werden sollen.

Nach Rücksprache mit der Polizeiinspektion Landsberg am Lech ist nach einer Ausweisung zur Spielstraße die Aufstellung eines Verkehrsüberwachungsgerätes noch schwieriger auszuführen.

Derzeitige Situation:
Am 06.05.2021 wurde vom Gemeinderat beschlossen, dass die drei Straßen Ulmenstraße, Erlenstraße und Weiherstraße als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden.
Hierhingehend wurden bereits Beschilderungsbestellungen, Planung für Parkplätze und Angebotseinholung für Parkplatzmarkierungen durchgeführt. Weiter wurde die Genehmigung eines Eigentümers eingeholt, sodass eines der zwei Schilder „verkehrsberuhigter Bereich“ (VZ 325) auf Privatgrund aufgestellt werden darf.

Im entwickelten Parkkonzept (Plan siehe anbei) können insgesamt 18 Parkplätze auf Straßengrund ausgewiesen werden, 12 davon im Bereich Weiherstraße / Erlenstraße.

Am 16.08.2021 wurde uns eine Unterschriftenliste von Personen gesendet (s. Anlage), welche gegen die Ausweisung zum verkehrsberuhigten Bereich der Erlen- und Weiherstraße stehen:
Insgesamt 81 Personen (davon 67 Bürger aus unserem Gemeindegebiet und davon 46 Bürger aus der Erlen- oder Weiherstraße) haben ihre Unterschrift abgegeben.
Diese Personen sind für die Ausweisung der Ulmenstraße als verkehrsberuhigten Bereich, die Erlen- und Weiherstraße sollen jedoch weiterhin Zone 30 bleiben.

Auf der Unterschriftenliste steht folgende Begründung:


Eine Stellungnahme zum Antrag wurde bei der Polizeiinspektion Landsberg eingeholt:
„Die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich macht nur dann einen Sinn, wenn es in diesem Bereich einheitlich ist. Somit kann ein Schilderwald verhindert werden; es ist ein doppelseitiges Schild (Anfang/Ende) Richtung Moorenweiser Straße und eines Richtung Neuenstraße aufzustellen. Es wären vier weitere Schilder notwendig, um die Erlen- und Weiherstraße aus dem verkehrsberuhigten Bereich auszuschließen, nämlich ein doppelseitiges Schild Anfang Ende verkehrsberuhigter Bereich und ein doppelseitiges Schild Anfang/Ende Zone 30. Das beantragte ‚Hin und her‘ ist für einen ortsfremden Verkehrsteilnehmer verwirrend.“
Zusammenfassend nach Prinzip „Ganz oder gar nicht“.

Zusätzliche Infos aus der Verwaltung bzgl. des Themas:
  • Das Parkplatzkonzept wurde für Winterdienst und Müllabfuhr angepasst, es soll möglichst auf einer Seite geparkt werden, damit auch große Fahrzeuge durch die Straßen fahren können. Derzeit ist teilweise ein Durchfahren im Zick-Zack- bzw. Slalom-Muster erforderlich.
  • Der Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland wird die Ulmenstraße erst nach Fertigstellung der Verkehrsumstellung begutachten und prüfen können.
  • Durch die zu schaffenden 18 Parkplätze stehen weiterhin zahlreiche Parkplätze auf öffentlichen Straßengrund zur Verfügung.

Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss vom 06.05.2021 bzgl. der Ausweisung der Ulmenstraße, Erlenstraße und Weiherstraße als verkehrsberuhigten Bereich nicht zu ändern, die Umsetzung des verkehrsberuhigten Bereichs sollte fortgesetzt und das Angebot der Straßenmarkierungsarbeiten angenommen werden.

Beschluss

Am Beschluss vom 06.05.2021 wird festgehalten. Der Bereich Ulmenstraße, Erlenstraße und Weiherstraße wird als verkehrsberuhigter Bereich mit öffentlichen Parkflächen entsprechend des vorgestellten Konzepts ausgewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

Datenstand vom 03.07.2023 09:30 Uhr