Bebauungsplan "Walleshausen - Mitte (Pfarrpfründe)", Verz.-Nr. 2.01 - Aufhebungssatzung - Billigungs-/Auslegungsbeschluss - Teil 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 04.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.11.2021 ö beschließend 5.1

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf hat in der Sitzung vom 11.02.2021 für die Grundstücke Flur Nrn. 15/2, 15/3, 15/7, 49, 49/4, 49/5, 49/6, 49/7, 49/8, 49/9, 49/10, 49/11, 49/12, 49/13, 49/14, 49/15, 49/16, 49/17 und 49/18, jeweils Gemarkung Walleshausen, das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Walleshausen Mitte (Pfarrpfründe)“ Verz. Nr. 2.01 eingeleitet. Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Vorentwurf der Aufhebungssatzung „Walleshausen Mitte (Pfarrpfründe)“ Verz. Nr. 2.01 wurde am 17.06.2021 gefasst. Im Anschluss daran wurde zum Vorentwurf der Aufhebungssatzung „Walleshausen Mitte (Pfarrpfründe)“ Verz. Nr. 2.01, bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 19.05.2021, in der Zeit vom 12. Juli 2021 bis einschließlich 12. August 2021 die frühzeitige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden mit Schreiben vom 06.07.2021 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB an der Bauleitplanung beteiligt und über die öffentliche Auslegung unterrichtet. Die im Rahmen dieses Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen müssen vom Gemeinderat behandelt und gewürdigt werden.
Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung eine Stellungnahme mit Anregungen bzw. Hinweisen zu dem Vorentwurf der Aufhebungssatzung „Walleshausen Mitte (Pfarrpfründe)“ Verz. Nr. 2.01 ein:
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfallbehörde
  • Wasserwirtschaftsamt Weilheim
  • Handwerkskammer für Oberbayern
Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung zwar eine Stellungnahme ein, jedoch ohne Anregungen bzw. Hinweise zu dem Vorentwurf der Aufhebungssatzung „Walleshausen Mitte (Pfarrpfründe)“ Verz. Nr. 2.01:
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Abt. 7 Gesundheitsamt
  • Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde
  • Staatliches Bauamt Weilheim
  • Regionaler Planungsverband München
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr, Referat Infra I 3
  • Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
  • Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Landsberg
  • Gemeinde Türkenfeld
  • Gemeinde Eresing


Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung keine Stellungnahme zum Vorentwurf der Aufhebungssatzung „Walleshausen Mitte (Pfarrpfründe)“ Verz. Nr. 2.01 ein:
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Kreisbauamt Tiefbau
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Landsberg am Lech
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck
  • Kreisheimatpflegerin Dr. Heide Weisshaar-Kiem
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern
  • LEW Verteilnetz GmbH
  • Gemeinde Egling
  • Gemeinde Moorenweis
  • Stadtwerke Fürstenfeldbruck

Der Gemeinderat hat die eingegangenen Stellungnahmen eingehend beraten und soweit Anregungen oder Hinweise erhoben wurden, wie folgt beschlossen:
 
1.1.        Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfallbehörde
Schreiben vom 16.07.2021

Darstellung der Anregungen / Hinweise

Fachliche Würdigung und Abwägung
Die Ausführungen der Unteren Bodenschutz-/Abfallbehörde werden zur Kenntnis genommen. Auch der Gemeinde sind im Bereich des Bebauungsplanes keine Gefahrenpotentiale oder Bodenbelastungen bekannt. Unabhängig davon wird in die Begründung Aufhebung des Bebauungsplanes ein redaktioneller Hinweis darüber, wie grundsätzlich beim Antreffen von Altlasten, etc. zu verfahren ist, aufgenommen.


Abstimmungsergebnis

Ja               19        

Nein            0 
       
Michael Veneris abwesend

1.2.        Wasserwirtschaftsamt Weilheim
Schreiben vom 12.08.2021 (Az.: 1-4622-LL122-20572/2021)

Darstellung der Anregungen / Hinweise





Fachliche Würdigung und Abwägung
Die Ausführungen und allgemeinen Hinweise des Wasserwirtschaftsamts Weilheim werden zur Kenntnis genommen. Die vorgebrachten Hinweise zu Oberflächengewässern, Grundwasser, zum vorsorgenden Bodenschutz sowie zur Erschließung werden im Rahmen nachfolgender Bauanträge entsprechend beachtet.


Abstimmungsergebnis

Ja             20        

Nein         0        


1.3.        Handwerkskammer für München und Oberbayern
Schreiben vom 09.07.2021
Darstellung der Anregungen / Hinweise

Fachliche Würdigung und Abwägung
Die Ausführungen der Handwerkskammer werden zur Kenntnis genommen. Der vorgebrachte Hinweis zur Risikovermeidung durch an Hochwasser- und Überschwemmungsereignisse angepasstes Bauen wird im Rahmen nachfolgender Bauanträge entsprechend beachtet.


Abstimmungsergebnis

Ja                 20        

Nein               0        

Beschluss

  1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes „Walleshausen Mitte (Pfarrpfründe)“ Verz. Nr. 2.01 eingegangenen Stellungnahmen wurden behandelt und abgewogen (siehe Einzelabwägung Pkt. 1.1. bis 1.3.). 

  1. Das Ergebnis ist den Betroffenen mitzuteilen.

  1. Von der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der frühzeitigen öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB keine Stellungnahmen vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.07.2023 09:30 Uhr