Antrag von Anliegern aus dem Wohngebiet Bairafeld / Klaiberfeld auf Verbesserung der Lärmschutzmaßnahmen (Wall)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 25.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 16.11.2021 ö beratend 4
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 25.11.2021 ö beschließend 9

Sach- und Rechtslage

Anwohner der Straßen „Am Klaiberfeld“ und „Am Bairafeld“ beklagen sich über die zunehmende Lärmbelästigung ausgehend vom zunehmenden Verkehr auf der Staatsstraße 2054. 

Es wurden in einem Schreiben an die Gemeinde, unterstützt durch 67 Unterschriften, folgende Forderungen erhoben:


1. Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Staatsstraße 2054 im Bereich zwischen der Einmündung der Moorenweiser Straße und der Einmündung der Hausener Straße.

Stellungnahme der Verwaltung: 

Vom staatlichen Bauamt Weilheim wurde mitgeteilt, dass eine Reduzierung der aktuell zulässigen Höchstgeschwindigkeit (100 KmH) ausschließlich aufgrund Vorliegen von Überschreitungen der zulässigen Lärmgrenzwerte beantragt werden kann. Der Nachweis hierfür ist vom Antragsteller zu erbringen.

2. Lückenschluss des Lärmschutzwalls im Bereich unmittelbar vor dem Friedhof (Standort des kürzlich abgerissenen Holzstadels). 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass der Eigentümer der angrenzenden FlNr. 207 die Lücke zum Teil mit der Errichtung eines Lärmschutzwalles gemäß Vorgaben des BPlanes und zum anderen Teil mit Errichtung einer Lärmschutzwand aus Holzbohlen-analog der im Westen des BPlangebietes bereits errichteten Lärmschutzwand-, errichten darf. Mit dieser Maßnahme sieht die Verwaltung die Vorgaben hinsichtlich Lärmimmissionen erfüllt.


3. Fachgerechte Nachbesserung der erodierten Bereiche des bestehenden Lärmschutzwalles durch Aufbringen fehlenden Materials und Herstellung des zulässigen Böschungswinkels sowie Ersatz der überwiegend  ungeeigneten Pflanzung durch geeignete böschungssichernde Bepflanzung.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Einmessung der Höhe des Lärmschutzwalls von der südlichen Seite der Staatsstraße bis zur Wallkrone ergab überwiegend die im BPlan geforderte Höhe. Ferner hat die auf dem Lärmschutzwall bestehende Bepflanzung eine lärmmindernde Wirkung. Daher sollte der Bewuchs nicht entfernt werden.  Die nur marginale Abweichung der geforderten Höhe wird durch die lärmmindernde Bepflanzung mehr als ausgeglichen. 

4. Ergänzung/Erhöhung des Lärmschutzwalles auf eine Gesamthöhe von mind. 5 m durch Errichtung einer Lärmschutzwand mit einer Höhe von mind. 2 m auf der Wallkrone.

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der bestehende Lärmschutzwall erfüllt die im BPlan geforderten Festsetzungen. Die zusätzliche Erhöhung des Lärmschutzwalls auf der Länge von ca. 400 Metern zieht mit Sicherheit immens hohe Kosten nach sich, ohne dass es hierfür eine rechtliche Verpflichtung gibt. Die Verwaltung kann den Wunsch der Anlieger nachvollziehen, rät jedoch aus Kostengründen von der Einleitung von Maßnahmen zur Vorplanung und Grobkostenschätzung ab. 

Beschluss

Die Stellungnahme der Verwaltung wird dem Antragsteller mitgeteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.07.2023 09:36 Uhr