Behandlung von Ausschreibungen / Vergaben im Gemeinderat - Grundsatzbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 25.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 25.11.2021 ö beschließend 14

Sach- und Rechtslage

Wie in der Gemeinderatssitzung am 03.12.2020 beschlossen, sollte der Grundsatzbeschluss nach einem Jahr überprüft und evaluiert werden.

Aus Sicht der Verwaltung hat sich das Vorgehen bewährt, sodass vorgeschlagen wird, die Vorgehensweise jederzeit widerrufbar auch zukünftig beizubehalten.

Beschluss

Der Gemeinderat fasst folgenden Grundsatzbeschluss:

Bei vom Gemeinderat als erforderlich erachteten Beschaffungen und Vergaben (geschätzter Auftragswert > 15.000,- Euro brutto) wird im Vorfeld ein Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss erteilt, sofern ein Lastenheft zur Sitzung vorliegt.
Mit dem Beschluss können Verwaltung und Bürgermeister die Ausschreibung durchführen und ebenso den Auftrag erteilen, sofern das günstigste Angebot im Rahmen der Kostenschätzung oder -berechnung liegt (Kostenschätzung nicht älter als 6 Monate, zuzüglich maximal 10 %).

Über das Ergebnis der Ausschreibung und die Vergabe soll der Gemeinderat in der nächstfolgenden Sitzung in einem eigenen Tagesordnungspunkt informiert werden. Bei Projekten, die mehrere Ausschreibungen / Gewerke umfassen, soll im Rahmen der Information außerdem eine Übersicht über den Stand der Beauftragungen / Kosten gegeben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.07.2023 09:36 Uhr