Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 - 2. Änderung - Abwägungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 07.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 07.12.2021 ö beratend 2.3
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö beschließend 13.3

Sach- und Rechtslage

Behandlung der bei der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen – Abwägungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf hat in der Sitzung vom 17.06.2021 das Verfahren zur 2. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 eingeleitet (Änderungsbeschluss). Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 wurde am 02.09.2021 gefasst. Im Anschluss daran wurde zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung (Teil C), jeweils in der Fassung vom 02.09.2021, in der Zeit vom 04. Oktober 2021 bis einschließlich 05. November 2021 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden mit Schreiben vom 29.09.2021 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der Bauleitplanung beteiligt und über die öffentliche Auslegung unterrichtet. Die im Rahmen dieses Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen müssen vom Gemeinderat behandelt und gewürdigt werden.
Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung eine Stellungnahme mit Anregungen bzw. Hinweisen zu dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 ein:
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Gesundheitsamt
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfall-/Bodenschutzbehörde
  • Wasserwirtschaftsamt Weilheim
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck
  • LEW Verteilnetz GmbH (LVN)
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
  • Handwerkskammer für München und Oberbayern
Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung zwar eine Stellungnahme ein, jedoch ohne Anregungen bzw. Hinweise zu dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20:
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde
  • Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde
  • Staatliches Bauamt Weilheim
  • Kreisheimatpflegerin Dr. Heide Weisshaar-Kiem
  • Regionaler Planungsverband München
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr, Referat Infra I 3
  • Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
  • Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Landsberg
  • Gemeinde Türkenfeld
  • Gemeinde Eresing
Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung keine Stellungnahme zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 ein:
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Kreisbauamt Tiefbau
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Landsberg am Lech
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern
  • Gemeinde Egling a.d. Paar
  • Gemeinde Moorenweis
  • Stadtwerke Fürstenfeldbruck

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung vom 07.12.2021 behandelt.
Der Gemeinderat hat die eingegangenen Stellungnahmen eingehend beraten und soweit Anregungen oder Hinweise erhoben wurden, wie folgt beschlossen:
 ...1.1.        Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde
E-Mails vom 13.10.2021

Darstellung der Anregungen / Hinweise
Aus der Sicht des Landratsamtes als untere Bauaufsichtsbehörde besteht mit der Planung vollumfänglich Einverständnis. Wir können lediglich in der Planzeichnung keine Bezeichnung von Baufeldern herauslesen (siehe Nr. 4.4 der textlichen Festsetzungen). Wir bitten diesbezüglich um eine redaktionelle Ergänzung.
Fachliche Würdigung und Abwägung
Die Bezeichnung der Baufelder wird in der Planzeichnung (Teil A) redaktionell ergänzt und damit klargestellt.

Abstimmungsergebnis

Ja    8        

Nein 0        
...1.2.        Landratsamt Landsberg am Lech, Gesundheitsamt
Schreiben vom 13.10.2021 (Az.: Ju SG 71)

Darstellung der Anregungen / Hinweise
Fachliche Würdigung und Abwägung
Das geplante Baugebiet wird ordnungsgemäß an die öffentliche Wasserversorgung und die öffentliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Geltendorf angeschlossen.

Abstimmungsergebnis

Ja        

Nein
...1.3.        Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bodenschutz- / Abfallbehörde
Schreiben vom 15.10.2021 (Az.: 1783.4/244-21/61.6)
Darstellung der Anregungen / Hinweise
Fachliche Würdigung und Abwägung
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Wie seitens des Landratsamtes angesprochen, gelten die Anforderungen zur Aushubüberwachung und Beweissicherung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes für das Änderungsgebiet auch weiterhin fort.

Abstimmungsergebnis

Ja     8        

Nein  0        
...1.4.        Wasserwirtschaftsamt Weilheim
Schreiben vom 05.11.2021 (Az.: 1-4622-LL122-30952/2021)
Darstellung der Anregungen / Hinweise
Fachliche Würdigung und Abwägung
Nach Abschluss des Verfahrens wird dem Wasserwirtschaftsamt eine Ausfertigung des rechtskräftigen Bebauungsplanes zugeleitet.
1.         Rechtliche und fachliche Hinweise und Empfehlungen
1.1         Oberirdische Gewässer
1.2         Überflutungen infolge von Starkregen
Die Ausführungen des Wasserwirtschaftsamtes werden zur Kenntnis genommen. Die einzelnen Erschließungsanlagen zur Ver- und Entsorgung des Baugebietes (Verkehrsflächen, Kanalanlagen, Entwässerungsmulden etc.) wurden auf Grundlage des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“ bereits umgesetzt. Im Rahmen der aktuellen 2. Änderung ergeben sich diesbezüglich keine Veränderungen. Im Textteil zur 2. Änderung ist bereits ein textlicher Hinweis mit Empfehlungen zur wasserdichten Bauweise enthalten. Dieser wird nochmals mit dem Hinweis des Wasserwirtschaftsamtes zum „Schutz vor Überflutungen infolge von Starkregen“ abgeglichen und redaktionell entsprechend konkretisiert.
1.3        Vorsorgender Bodenschutz
       Die Ausführungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
1.4        Wasserversorgung
       Die einzelnen Baugrundstücke sind bereits an die zentrale Wasserversorgungsanlage angeschlossen.
1.5        Abwasserentsorgung
       Die erforderlichen Schmutzwasserleitungen einschließlich Hausanschlüsse sind in den bereits vorhandenen Erschließungsstraßen zwischenzeitlich schon umgesetzt.
       Im Rahmen der Planung der bereits umgesetzten Erschließungsanlagen wurde auch eine Baugrunduntersuchung durchgeführt. Hierbei hat sich gezeigt, dass der Untergrund im Plangebiet nur bedingt für eine Versickerung geeignet ist. Demzufolge wurde innerhalb der neuen öffentlichen Verkehrsflächen auch ein Regenwasserkanal umgesetzt, an den sämtliche privaten Grundstücke angeschlossen sind. Die seitens des Wasserwirtschaftsamtes vorgeschlagenen Hinweise werden zur Klarstellung im Textteil zur 2. Änderung des Bebauungsplanes redaktionell ergänzt.

Abstimmungsergebnis

Ja     8        

Nein  0        
...1.5.        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck
E-Mail vom 25.10.2021 
Darstellung der Anregungen / Hinweise
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB teilen wir Ihnen folgendes mit:
Im Textteil bitten wir unter 
Punkt 4. Landwirtschaftliche Emissionen
in folgender Passage folgende Änderungen in roter Schrift und die Streichung zu übernehmen:
„In diesem Zusammenhang wird insbesondere darauf hingewiesen, dass mit zeitweiser Lärmbelästigung (Verkehrslärm aus landwirtschaftlichem Fahrverkehr) auch vor 06:00 Uhr morgens, z.B. bedingt durch das tägliche Futter holen, zu rechnen und dies zu dulden ist. Zudem sind sonstige Lärmbeeinträchtigungen jeglicher Art, z. B. während der Erntezeit (z.B. Mais-, Silage-, Getreide- und evtl. Zuckerrübenernte) auch nach 22:00 Uhr zu dulden.“
Im Begründungsteil bitten wir unter
Punkt 5.4 Immissionen
die beiden Absätze aus Punkt 4. Landwirtschaftliche Emissionen
textgleich zu übernehmen.
Fachliche Würdigung und Abwägung
Die seitens des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorgeschlagenen Anpassungen werden zur Klarstellung in Punkt 4 des Textteiles und Punkt 5.4 der Begründung redaktionell berücksichtigt und eingearbeitet.

Abstimmungsergebnis

Ja      8        

Nein   0        
...1.6.        LEW Verteilnetz GmbH (LVN)
E-Mail vom 06.10.2021
Darstellung der Anregungen / Hinweise
Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes bestehen unsererseits keine Einwände, wenn weiterhin der Bestand unserer Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung gewährleistet ist und nachstehende Belange berücksichtigt werden.
Bestehende 20-und 1-kV-Kabelleitungen 
Vorsorglich weisen wir auf die verlaufenden 20-kV-Kabelleitungen P10V2 und GEL107 und die Transformatorstation 352U unserer Gesellschaft im Geltungsbereich hin. Weiter befinden sich mehrere 1-kV-Kabelleitungen in diesem Bereich. Der Verlauf dieser Kabelleitungen kann dem beiliegenden Kabellageplan entnommen werden. 
Der Schutzbereich sämtlicher Kabelleitungen beträgt 1,00 m beiderseits der Trassen und ist von einer Bebauung sowie tiefwurzelnden Bepflanzungen freizuhalten. Wir bitten um Beachtung des beigelegten Kabelmerkblattes „Merkblatt zum Schutz erdverlegter Kabel“.
Bestehende 1-kV-Freileitung 
Über das Baugrundstück verläuft eine 1-kV-Freileitung unserer Gesellschaft. Im beigelegten Ortsnetzplan ist die Trasse zeichnerisch dargestellt. Der Schutzbereich beträgt 1,0 m beiderseits der Trasse.
Falls der Schutzbereich nicht eingehalten werden kann, muss vor Beginn der Bautätigkeit die kreuzende 1-kV-Freileitung abgebaut sein oder eine Leitungsisolierung erfolgen. Die erforderlichen Arbeiten werden von uns ausgeführt bzw. beauftragt. 
Hierzu ist eine vorausschauende und rechtzeitige Verständigung an unsere Betriebsstelle Buchloe erforderlich. Erst nach erfolgter Terminabsprache werden wir die notwendigen Umbauarbeiten am Versorgungsnetz einplanen und durchführen.
Allgemeiner Hinweis 
Bei jeder Annäherung an unsere Versorgungseinrichtungen sind wegen der damit verbundenen Lebensgefahr die Unfallverhütungsvorschriften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel DGUV (BGV A3) der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro einzuhalten.
Vor Beginn der Grabarbeiten muss durch die Baufirma eine entsprechende Kabelauskunft eingeholt werden. Wir bitten zu gegebener Zeit mit unserer Betriebsstelle Buchloe Kontakt aufzunehmen.
Betriebsstelle Buchloe 
Bahnhofstraße 13 
86807 Buchloe 
Ansprechpartner: Betriebsstellenleiter Herr Sebastian Holzer 
Tel. 08241/5002-386 
E-Mail: sebastian.holzer@lew-verteilnetz.de 
Eine detaillierte Kabelauskunft kann auch online unter https://geoportal.lvn.de/apak/ abgerufen werden. 
Unter der Voraussetzung, dass die genannten Punkte berücksichtigt werden, sind wir mit der Aufstellung des Bebauungsplanes einverstanden.
Fachliche Würdigung und Abwägung
Die im Änderungsgebiet bereits vorhandenen Kabel oder sonstigen Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung werden auch weiterhin erhalten. Die Hinweise zu den bestehenden 20- und 1-kV-Kabelleitungen, zu der über das Änderungsgebiet verlaufenden 1-kV-Freileitung sowie die allgemeinen Hinweise werden im Vollzug der Änderungsplanung durch die einzelnen Bauherren entsprechend berücksichtigt. In die Begründung zur Änderungsplanung werden entsprechende Ausführungen hierzu ergänzt.

Abstimmungsergebnis

Ja       8        

Nein    0        
...1.7.        Deutsche Telekom Technik GmbH
Schreiben vom 20.10.2021 (Vorgang 2021630)
Darstellung der Anregungen / Hinweise
Fachliche Würdigung und Abwägung
Die Ausführungen der Deutschen Telekom Technik GmbH werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Mit der aktuellen Änderung ergibt sich keine Veränderung der telekommunikationstechnischen Erschließung des Baugebietes.

Abstimmungsergebnis

Ja      8        

Nein   0        
...1.8.        Handwerkskammer für München und Oberbayern
Schreiben vom 05.11.2021
Darstellung der Anregungen / Hinweise
Fachliche Würdigung und Abwägung
Die Ausführungen der Handwerkskammer werden zur Kenntnis genommen. Die im Einvernehmen mit den Eigentümern durchgeführte Änderungsplanung ist im östlichen Teil des Änderungsgebietes auch weiterhin so ausgelegt, dass in diesem, als Mischgebiet festgesetzten Bereich auch künftig eine ausgewogene, qualitative und quantitative Durchmischung der Nutzung dieser Flächen stattfindet. Im Hinblick auf ein möglichst gleichwertiges und gleichgewichtiges Nebeneinander von Wohnen und kleinstrukturiertem Gewerbe ergibt sich für diesen Bereich mit der Änderung im Vergleich zu den Vorgaben des bereits rechtsverbindlichen Bebauungsplanes keine neue Situation.

Abstimmungsergebnis

Ja       8        

Nein   0        
Von der Öffentlichkeit ging während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB folgende Stellungnahme zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.20 ein:
...1.9.        Bürger 1
E-Mail vom 02.11.2021 
Darstellung der Anregungen / Hinweise
Nach Sichtung der Unterlagen ist hier meiner Meinung nach ein Fehler enthalten, daher melde ich einen Einwand an. 
Im Entwurf ist unter Punkt 17. Geländemodellierung u. a. Änderung vermerkt: 
Es ist jedoch so, dass dieser Punkt mit der 1. Änderung des Bebauungsplans ersatzlos gestrichen wurde. Daher macht die o. a. blau markierte Änderung keinen Sinn. 
Als Eigentümer eines betroffenen Grundstücks möchte ich zusätzlich noch einbringen, dass aufgrund des in mehreren Richtungen abfallenden Geländes eine Einhaltung dieser Auflage nicht möglich ist. 
Ich bitte daher, dies intern nochmals zur Überprüfung vorzulegen
Fachliche Würdigung und Abwägung
Nachdem die Vorgaben zur „Geländemodellierung“ richtigerweise bereits im Rahmen der rechtsverbindlichen 1. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.02 für den gesamten Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ersatzlos gestrichen wurden, wird dieser Passus zur Klarstellung aus der aktuellen 2. Änderung des Bebauungsplanes wieder entnommen. Damit wird dieses Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes auch in gleicher Form bei der 2. Änderung des Bebauungsplanes weiterverfolgt.

Abstimmungsergebnis

Ja      8        

Nein   0        

Beschluss

  1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“, Verz. Nr. 2.02 eingegangenen Stellungnahmen wurden behandelt und abgewogen (siehe Einzelabwägung Pkt. …1.1. bis ...1.9.). 
  2. Das Ergebnis ist den Betroffenen mitzuteilen.
  3. Da die vorgenommen redaktionellen Änderungen die Grundzüge der Änderungsplanung nicht berühren, ist kein erneutes Beteiligungsverfahren erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.03.2022 10:08 Uhr