Beantragt wird die Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses mit Stellplätzen an der Bahnhofstr. 73, Fl.-Nr. 1653/3 Gemarkung Geltendorf.
Das Vorhaben liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan gem. § 34 Abs. 1 BauGB. Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Der Bauherr begehrt ein zweigeschossiges Haus mit einem Zeltdach (auch bekannt als Toskanahaus).
Das Grundstück mißt nach der Teilung 700 m².
Die Grundfläche des Gebäudes beträgt 143,76 m² (11,99m x 11,99m), zzgl.
Eingangsbereich von 6,3 m², Kellerabgang von 6,14 m² und Terrasse von 17,5 m². Es werden 2 Stellplätze nachgewiesen mit einer Gesamtfläche von 24,5 m².
Das Vorhaben erzielt eine GRZ von 0,28. Die GFZ liegt bei 0,41. Die Vorgaben der BauNVO mit einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 1,2 werden somit eingehalten.
Der First mißt 8,68m.
Das Zeltdach weist eine Dachneigung von 20° auf.
Hinsichtlich der Abstandsflächen werden die Vorgaben der gemeindlichen Satzung eingehalten.
Die Zufahrt ist gesichert durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite. Wasserversorgung als auch Abwasserbeseitigung ist gesichert.
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein, wahrt die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und beeinträchtigt das Ortsbild nicht. Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.