Erneute Behandlung: Nutzungsänderung eines Hühnerstalls in ein Wohngebäude, Fl.-Nr. 960 Gemarkung Kaltenberg, Schloßstr. 5


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 07.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 07.12.2021 ö beschließend 3.5

Sach- und Rechtslage

Auf seiner Sitzung am 07.07.2020 versagte der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf sein Einvernehmen zum Antrag auf „Nutzungsänderung eines Hühnerstalles in ein Wohngebäude“ auf Fl.-Nr. 960 Gemarkung Kaltenberg, Schloßstraße 7 (s. TOP 4.3).

Begründet wurde dies damit, dass öffentliche Belange dagegen stünden und die Nutzungsänderung außerdem keinem landwirtschaftlichen Betrieb diente.

Nunmehr teilt die Untere Bauaufsichtsbehörde des LRA mit, dass sie sich dieser Auffassung nicht anschließen könne:

Nach Durchsicht der Bestandsakten gehen sie davon aus, dass es sich bei dem ehemaligen Hühnerstall um ein ehemals privilegiertes Gebäude im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einer Hofstelle handele. Insoweit seien die Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB erfüllt.

Denn bei dem Gebäude handele es sich um eine erhaltenswerte Bausubstanz:
- Es sei kein baufälliger Schuppen, sondern ein massives Gebäude, welches gut erhalten sei.
- Ebenfalls bliebe die äußere Gestalt im Wesentlichen gewahrt.
- Es würde lediglich die Dachform geändert, die Grundfläche bliebe bis auf die Dämmung unverändert.
- Die Wandhöhe würde so ausgebildet, dass noch ein Aufenthaltsraum möglich sei.

Insgesamt sei somit festzustellen, dass der Bauantrag auf Sicht des LRA genehmigungsfähig sei. 
Das LRA bittet daher das Gremium um erneute Behandlung des Vorgangs und die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Schreiben zugleich als Anhörung im Sinne des Art. 67 Abs. 4 S. 1 BayBO gilt.        

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hält am bisherigen Beschluss fest: 

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird nicht erteilt, da das Vorhaben im Außenbereich liegt. Einer Nutzungsänderung wird nicht zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Datenstand vom 16.03.2022 10:08 Uhr