Außenbereich Haus für Kinder und Gemeindekindergarten und Hort - Vorstellung Entwurfsplanung sowie Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 16.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Im Rahmen der Sitzung wird die beauftragte Landschaftsarchitektin den mit den Nutzern abgestimmten Entwurf der Außenbereichsgestaltung vorstellen.

Sowohl Krippe, Kindergarten, als auch dem Hort wird eine Fläche zugewiesen. Für alle Teile sind Flächen vorgesehen.

Es gibt einen abgetrennten Bereich für den Kindergarten und einen kleinen Außenbereich für die Krippengruppen extra, zugänglich aus den Gruppenräumen. Es wurden viele Wünsche berücksichtigt. Die Kinder sollten sich gut aufhalten können. Das Personal, auch bei geringer Besetzung, sollte die Kinder gut im Blick halten können. Im Außenbereich sollte eine Bewegung mit Bobbicars und Laufrädern möglich sein. Für den Gemeindekindergarten sind im Eingangsbereich ein Gerätehaus und eine Nestschaukel, ein kleiner Spielhügel mit Tunnel mit multifunktionalen Spielmöglichkeiten mit Rutsche und Wasserspiel vorgesehen. Viele freie Flächen waren der Wunsch des Personals. Im Hortbereich gibt es überwiegend eine Wiesen-Spielfläche und einen Balancierbalken. Der vorhandene Baumbestand wird gut integriert. Im Bereich des neuen Kindergartens sind die bespielbaren Flächen mit einem Rundweg einfasst. Es wird einen Bereich mit Schaukel, Nestschaukel und multifunktionalem Spielgerät, einem Tast- und Erlebnispfad und einen Sandspielbereich geben. Rundherum gibt es Pflanzfläche und Sträucher und Terrassen vor den Gruppenräumen. Zur Straße hin wird jeweils abgepflanzt. Der Eingangsbereich mit Kinderwagenhäuschen wird gepflastert.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Entwurfsplanung zur Kenntnis und stimmt dieser zu.

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die entsprechenden Ausschreibungen durchzuführen. Sofern die Angebote im Rahmen der Kostenberechnung vom 16.12.2021 liegen (Gesamt: 387.536,95 Euro brutto) zuzüglich maximal 10 %, wird der Bürgermeister ermächtigt, die Aufträge zu erteilen. Über die Vergaben ist im Gemeinderat zu informieren.

Die Kostenberechnung vom 16.12.2021 ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 8

Datenstand vom 24.02.2022 18:31 Uhr