Kindertagesbetreuung - Elternbeitragszuschuss kommunaler Anteil
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 16.12.2021
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde für die Monate Januar – Mai 2021 vom Freistaat ein anteiliger pauschaler Elternbeitragsersatz für alle Kinder geleistet, die die Kindertageseinrichtung im betreffenden Monat an nicht mehr als fünf Tagen besucht haben. Voraussetzung war, dass die Einrichtung für diese Kinder tatsächlich keine Elternbeiträge erhoben hat.
Der staatliche Beitragsersatz beträgt für
- Krippenkinder 240 €,
- für Kindergartenkinder zusätzlich zum Zuschuss zum Elternbeitrag nach Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG in Höhe von 100 € weitere 35 €,
- für Hortkinder 70 € und
Freiwillig können die Gemeinden diese Ersatzzahlungen zusätzlich erhöhen, um
- 60,- € für Krippenkinder
- 15,- € für Kindergartenkinder
- 30,- € für Hortkinder.
Aufgrund der gültigen Beitragssätze, die für alle Einrichtungen im Gemeindegebiet gelten, wird empfohlen, keine zusätzlichen kommunalen Beitragsersatzleistungen zu zahlen.
Bei den Einrichtungen von Einrichtungen im Gemeindegebiet sind durch die Beitragsersatzleistungen des Freistaates die überwiegenden Kosten gedeckt. Darüber hinaus gehende Verluste aufgrund zu geringer staatlicher Ersatzleistungen werden regulär ins Defizit eingerechnet.
Der Verwaltungsaufwand wäre bei einer freiwilligen Ersatzleistung darüber hinaus außer Verhältnis.
Beschluss
Der Gemeinderat fasst folgenden Grundsatzbeschluss:
Für die Monate Januar – Mai 2021 werden keine freiwilligen kommunalen Zuschüsse (Elternbeitragsersatz) gewährt. Ggf. beim Träger entstehende Defizite sind in der Jahresrechnung 2021 zu berücksichtigen und werden über die gültigen Kooperationsverträge anteilig ausgeglichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.02.2022 18:31 Uhr