Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 16.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö beschließend 12.1

Sach- und Rechtslage

Gem. Art. 66 Abs. 1 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet ist. 

In der bis 14.06.2020 gültigen Geschäftsordnung wurde unter § 11 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c geregelt, dass die Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben bis 7.500 € und außerplanmäßige Ausgaben bis 5.000 € beim ersten Bürgermeister liegt. 

Alle über diese Grenze hinausgehenden Überschreitungen einzelner Haushaltsstellen sind vom Gemeinderat zu genehmigen. 

Auf die beiliegende Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2020 wird verwiesen.

Der Haushaltsausgleich insgesamt war durch diese Überschreitungen zu keinem Zeitpunkt gefährdet.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt für das Haushaltsjahr 2020 die in den Anlagen aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Die Aufstellung ist Bestandteil der Niederschrift.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.02.2022 18:31 Uhr