Vorlage der Jahresrechnung gem. Art. 102 Abs. 2 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 16.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö beschließend 12.2
Nicht sichtbar

Sach- und Rechtslage

Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung dem Gemeinderat nach ihrer Erstellung vorzulegen. Diese (erstmalige) Vorlage soll dem Gremium lediglich die Möglichkeit geben, davon Kenntnis zu nehmen, wie sich der Jahresabschluss nach den Berechnungen der Verwaltung darstellt.        

In eine nähere sachliche Prüfung oder Behandlung braucht zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingetreten werden. Es ist also zunächst weder ein Beschluss über die Feststellung noch über die Entlastung zu fassen, sondern lediglich zur Kenntnis zu nehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2020 sowie den darauf aufbauenden Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2020 zur Kenntnis. Die Jahresrechnung 2020 wird zur Prüfung an den örtlichen Prüfungsausschuss verwiesen. 
Besondere Prüfungsaufträge werden nicht erteilt.      

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.02.2022 18:31 Uhr