Bebauungsplan „Geltendorf – Hausener Straße“, Verz. Nr. 1.35 - 1. Änderung - Abwägungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 16.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 07.12.2021 ö beratend 2.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö beschließend 13.1

Sach- und Rechtslage

Behandlung der bei der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen – Abwägungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf hat in der Sitzung vom 17.06.2021 das Verfahren zur 1. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Geltendorf - Hausener Straße“, Verz. Nr. 1.35 eingeleitet (Änderungsbeschluss). Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Hausener Straße“, Verz. Nr. 1.35 wurde am 02.09.2021 gefasst. Im Anschluss daran wurde zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Hausener Straße“, Verz. Nr. 1.35, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung (Teil C), jeweils in der Fassung vom 02.09.2021, in der Zeit vom 04. Oktober 2021 bis einschließlich 05. November 2021 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden mit Schreiben vom 29.09.2021 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der Bauleitplanung beteiligt und über die öffentliche Auslegung unterrichtet. Die im Rahmen dieses Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen müssen vom Gemeinderat behandelt und gewürdigt werden.
Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung eine Stellungnahme mit Anregungen bzw. Hinweisen zu dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Hausener Straße“, Verz. Nr. 1.35 ein:
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Gesundheitsamt
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfall-/Bodenschutzbehörde
  • Wasserwirtschaftsamt Weilheim
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
  • Handwerkskammer für München und Oberbayern
Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung zwar eine Stellungnahme ein, jedoch ohne Anregungen bzw. Hinweise zu dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Hausener Straße“, Verz. Nr. 1.35:
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde
  • Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde
  • Staatliches Bauamt Weilheim
  • Kreisheimatpflegerin Dr. Heide Weisshaar-Kiem
  • Regionaler Planungsverband München
  • LEW Verteilnetz GmbH (LVN)
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr, Referat Infra I 3
  • Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
  • Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Landsberg
  • Gemeinde Türkenfeld
  • Gemeinde Eresing
Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung keine Stellungnahme zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Hausener Straße“, Verz. Nr. 1.35 ein:
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Kreisbauamt Tiefbau
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Landsberg am Lech
  • Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern
  • Gemeinde Egling a.d. Paar
  • Gemeinde Moorenweis
  • Stadtwerke Fürstenfeldbruck

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung vom 07.12.2021 behandelt.
Der Gemeinderat hat die eingegangenen Stellungnahmen eingehend beraten und soweit Anregungen oder Hinweise erhoben wurden, wie folgt beschlossen:
 ...1.1.        Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde
E-Mails vom 05.10.2021

Darstellung der Anregungen / Hinweise
Gegen die o.g. Planung werden aus der Sicht des Immissionsschutzes keine Einwendungen vorgebracht, da die Belange des Immissionsschutzes durch die 1. Änderung nicht berührt sind.
Aufgrund der aktuellen Klimaschutzproblematik und damit verbundenen neuen Heizungstechniken ist jedoch der nachfolgende Sachverhalt noch zu berücksichtigen.
Da die Bebauung sehr dicht ist, wird im Zusammenhang mit der Errichtung von geräuschintensiven Luftwärmepumpen dringend empfohlen, folgende Festsetzung unter den Punkt "13. Immissionsschutz" noch in den Bebauungsplan mit aufzunehmen:
"Es ist nur die Errichtung solcher Luftwärmepumpen zulässig, deren ins Freie abgestrahlte Schallleistung 50 dB(A) nicht überschreitet. Luftwärmepumpen, die diesen Schallleistungspegel nicht einhalten können, sind entweder im Gebäude zu errichten oder entsprechend zu dämmen. Es wird auf den Leitfaden des Landesamtes für Umwelt "Tieffrequente Geräusche bei Biogasanlagen und Luftwärmepumpen (Auszug Teil III)" vom Februar 2011 verwiesen. (http://www.lfu.bayern.de/laerm/luftwaermepumpen/doc/tieffrequente_geraeusche_teil3_luftwaermepumpen.pdf).".
Fachliche Würdigung und Abwägung
Zur Orientierung für die künftigen Bauherren wird im Textteil zur Bebauungsplanänderung ein textlicher Hinweis zur Schallleistung von Luftwärmepumpen entsprechend dem Vorschlag der Unteren Immissionsschutzbehörde redaktionell ergänzt.

Abstimmungsergebnis

Ja            17                        

Nein          0

Michael Veneris abwesend
       
...1.2.        Landratsamt Landsberg am Lech, Gesundheitsamt
Schreiben vom 13.10.2021 (Az.: Ju SG 71)

Darstellung der Anregungen / Hinweise
Fachliche Würdigung und Abwägung
Das geplante Baugebiet wird ordnungsgemäß an die öffentliche Wasserversorgung und die öffentliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Geltendorf angeschlossen.

Abstimmungsergebnis

Ja            17                        

Nein          0

Michael Veneris abwesend
       
...1.3.        Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bodenschutz- / Abfallbehörde
Schreiben vom 15.09.2021 (Az.: 1783.4/246-21/61.6)
Darstellung der Anregungen / Hinweise
Fachliche Würdigung und Abwägung
Auch der Gemeinde sind im Änderungsgebiet keine Altlastenverdachtsflächen oder sonstigen Gefahrenpotentiale bekannt. Im Textteil zur 1. Änderung des Bebauungsplanes ist bereits ein textlicher Hinweis (Pkt. 3 „Altlasten“) enthalten, wie beim Antreffen von verdächtigen Auffüllungen etc. weiter verfahren werden soll. Eine Ergänzung hierzu ist aus Sicht der Gemeinde nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis

Ja            17                        

Nein          0

Michael Veneris abwesend
       
...1.4.        Wasserwirtschaftsamt Weilheim
Schreiben vom 05.11.2021 (Az.: 1-4622-LL122-32471/2021)
Darstellung der Anregungen / Hinweise
Fachliche Würdigung und Abwägung
Im Rahmen der bereits erfolgten Umsetzung der Erschließungsmaßnahmen wurde für das Baugebiet „Geltendorf - Hausener Straße“ auch eine Baugrunderkundung durchgeführt. Im Ergebnis dieser Erkundung hat sich gezeigt, dass die für den Untergrund im Plangebiet ermittelten Durchlässigkeiten keine dezentrale Versickerung des Niederschlagswassers erlauben. Demzufolge wurde innerhalb der neuen öffentlichen Verkehrsflächen auch ein Regenwasserkanal umgesetzt, an den sämtliche privaten Grundstücke angeschlossen sind.
Nach Abschluss des Änderungsverfahrens wird dem Wasserwirtschaftsamt eine Ausfertigung des rechtskräftigen Bebauungsplanes zugeleitet.
1.         Rechtliche und fachliche Hinweise und Empfehlungen
1.1         Oberirdische Gewässer
1.2         Überflutungen infolge von Starkregen
Die Ausführungen des Wasserwirtschaftsamtes werden zur Kenntnis genommen. Die einzelnen Erschließungsanlagen zur Ver- und Entsorgung des Baugebietes (Verkehrsflächen, Kanalanlagen, Entwässerungsmulden etc.) wurden auf Grundlage des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Geltendorf - Hausener Straße“ bereits umgesetzt. Im Rahmen der aktuellen 1. Änderung ergeben sich diesbezüglich keine Veränderungen. Im Textteil zur 1. Änderung ist bereits ein textlicher Hinweis mit Empfehlungen zur wasserdichten Bauweise enthalten. Dieser wird nochmals mit dem Hinweis des Wasserwirtschaftsamtes zum „Schutz vor Überflutungen infolge von Starkregen“ abgeglichen und redaktionell entsprechend konkretisiert.
1.3        Grundwasser
       Bei der im Zuge der Umsetzung der Erschließungsmaßnahmen bereits durchgeführten Baugrunderkundung wurde weder Grund- noch Schichtenwasser im Plangebiet angetroffen. Nach den Angaben im Umweltatlas Bayern ist im Plangebiet von einem Grundwasserflurabstand von mindestens 34 m auszugehen.
1.4        Altlasten und Bodenschutz
       Auch bei der für das Änderungsgebiet bereits durchgeführten Baugrunderkundung haben sich keine Hinweise auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen ergeben.
       Die Ausführungen des Wasserwirtschaftsamtes zum Bodenschutz und zur Einschränkung des Flächenverbrauchs werden zustimmend zur Kenntnis genommen. 
       Die in Punkt 9.4 „Dachaufbauten“ des Textteils getroffenen Vorgaben zur Gesamtbreite von Dachaufbauten (maximal 60 % der Länge des Hauptgebäudes) sind nicht auf die Ausbildung Sonnenkollektoren oder PV-Anlagen auf Dachflächen bezogen. Dies wird nochmals redaktionell klargestellt.
1.5        Wasserversorgung
       Die einzelnen Baugrundstücke sind bereits an die zentrale Wasserversorgungsanlage angeschlossen.
1.5        Abwasserentsorgung
       Die erforderlichen Schmutzwasserleitungen einschließlich Hausanschlüsse sind in den bereits vorhandenen Erschließungsstraßen zwischenzeitlich schon umgesetzt.
       Die im Zusammenhang mit der bereits erfolgten Umsetzung der Erschließungsanlagen durchgeführte Baugrunderkundung hat gezeigt, dass die für den Untergrund im Plangebiet ermittelten Durchlässigkeiten keine dezentrale Versickerung des Niederschlagswassers erlauben. Demzufolge wurde innerhalb der neuen öffentlichen Verkehrsflächen auch ein Regenwasserkanal umgesetzt, an den sämtliche privaten Grundstücke angeschlossen sind.

Abstimmungsergebnis

Ja            17                        

Nein          0

Michael Veneris abwesend
       
...1.5.        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck
E-Mail vom 25.10.2021 
Darstellung der Anregungen / Hinweise
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB teilen wir Ihnen folgendes aus landwirtschaftsfachlicher Sicht mit:
In den Textlichen Hinweisen bitten wir unter 
Punkt 4. Landwirtschaftliche Emissionen
in folgender Passage folgende Änderungen in roter Schrift und die Streichung zu übernehmen:
„In diesem Zusammenhang wird insbesondere darauf hingewiesen, dass mit zeitweiser Lärmbelästigung (Verkehrslärm aus landwirtschaftlichem Fahrverkehr) auch vor 06:00 Uhr morgens, z.B. bedingt durch das tägliche Futter holen, zu rechnen und dies zu dulden ist. Zudem sind sonstige Lärmbeeinträchtigungen jeglicher Art, z. B. während der Erntezeit (z.B. Mais-, Silage-, Getreide- und evtl. Zuckerrübenernte) auch nach 22:00 Uhr zu dulden.“
Im Begründungsteil bitten wir unter
Punkt 5.4 Immissionen
den 3. Absatz 
textgleich mit den oben genannten Änderungen aus Punkt 4. Landwirtschaftliche Emissionen anzupassen.
Fachliche Würdigung und Abwägung
Die seitens des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorgeschlagenen Anpassungen werden zur Klarstellung in Punkt 4 des Textteiles und Punkt 5.4 der Begründung redaktionell berücksichtigt und eingearbeitet.

Abstimmungsergebnis

Ja            17                        

Nein          0

Michael Veneris abwesend
       
...1.6.        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Schreiben vom 11.10.2021 (Az.: P-2016-3928-2_S2)
Darstellung der Anregungen / Hinweise
Fachliche Würdigung und Abwägung
Infolge der archäologischen Relevanz des Änderungsgebietes ist im Textteil zur Bebauungsplanänderung bereits ein textlicher Hinweis enthalten, dass für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ein eigenständiges, denkmalrechtliches Erlaubnisverfahren (Art. 7.1 Denkmalschutzgesetz) erforderlich ist. Eine Ergänzung hierzu ist aus Sicht der Gemeinde nicht erforderlich. In der Begründung zur Änderung des Bebauungsplanes wird die archäologische Relevanz des Änderungsgebietes auch nochmals entsprechend dargelegt.

Abstimmungsergebnis

Ja            17                        

Nein          0

Michael Veneris abwesend
       
...1.7.        Deutsche Telekom Technik GmbH
Schreiben vom 07.10.2021 (Vorgang 2021594)
Darstellung der Anregungen / Hinweise
Fachliche Würdigung und Abwägung
Die Ausführungen der Deutschen Telekom Technik GmbH werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Mit der aktuellen Änderung ergibt sich keine Veränderung der telekommunikationstechnischen Erschließung des Baugebietes. Die Hinweise aus der Stellungnahme vom 10.11.2017 wurden im Zuge der erschließungstechnischen Umsetzung des Baugebietes bereits berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis

Ja            17                        

Nein          0

Michael Veneris abwesend
       

...1.8.        Handwerkskammer für München und Oberbayern
Schreiben vom 05.11.2021
Darstellung der Anregungen / Hinweise
Fachliche Würdigung und Abwägung
Die allgemeinen Ausführungen der Handwerkskammer werden zur Kenntnis genommen. Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung innerhalb des Änderungsgebietes („Allgemeines Wohngebiet“) ergibt sich im Zuge der aktuellen Änderungsplanung im Verglich zum bereits rechtskräftigen Bebauungsplan keine neue Situation. Die in der Stellungnahme vom Dezember 2017 vorgebrachten Anregungen wurden von der Gemeinde bei der Aufstellung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes bereits wie folgt behandelt und gewürdigt:
„Die im Rahmen der letzten Überarbeitung der Planung vorgenommene Umwidmung der ursprünglich als Mischgebiet (MI) festgesetzten Grundstücke entlang der Hausener Straße in ein allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO erfolgte auf Anregung des Landratsamtes Landsberg am Lech. Nach deren Erfahrung lässt sich die Ausweisung einzelner Mischgebietsparzellen im Vollzug tatsächlich nicht durchsetzen. Stattdessen muss davon ausgegangen werden, dass diese Gebiete über kurz oder lang umkippen und sich ein faktisches Wohngebiet einstellt. Aus diesem Grund hält die Gemeinde auch weiterhin an der Ausweisung des gesamten Plangebietes als Allgemeines Wohngebiet fest. 
Die auf Grundlage der Ergebnisse der vom Büro em plan durchgeführten schalltechnischen Untersuchung (Stand 03/2017; Proj. Nr. 2017789) in den Bebauungsplan aufgenommenen passiven Schallschutzmaßnahmen stellen sicher, dass der Betrieb der ortsansässigen Handwerksbetriebe, der für die Gemeinde ebenfalls einen hohen Stellenwert genießt, auch bei Umsetzung der Wohnbebauung weiterhin ohne Beeinträchtigung und entsprechende Auflagen gewährleistet ist. Mit dem Bebauungsplan ergeben sich für die benachbarten Handwerksbetriebe somit keine Einschränkungen für deren ordnungsgemäßen Betriebsablauf.“
Hierzu haben sich zwischenzeitlich keine neuen Erkenntnisse ergeben, so dass die Gemeinde an dieser Würdigung weiterhin festhält.

Abstimmungsergebnis

Ja            17                        

Nein          0

Michael Veneris abwesend
       
 

Beschluss

  1. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Hausener Straße“, Verz. Nr. 1.35 eingegangenen Stellungnahmen wurden behandelt und abgewogen (siehe Einzelabwägung Pkt. …1.1. bis ...1.8.). 
  2. Das Ergebnis ist den Betroffenen mitzuteilen.
  3. Von der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen vorgebracht.
  4. Da die vorgenommen redaktionellen Änderungen die Grundzüge der Änderungsplanung nicht berühren, ist kein erneutes Beteiligungsverfahren erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.02.2022 18:31 Uhr