Neubau Haus für Kinder: Bodenbelagarbeiten - Vergabe


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 11.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.11.2021 ö informativ 13.2
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 11.11.2021 ö 7.2

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung am 08.07.2021 wurde vom Gemeinderat die Ausschreibung der Bodenbelagsarbeiten mit einem geschätzten Auftragswert von brutto 80.500,00 € beschlossen.
Gemäß den Vorgaben des Beschlusses darf der Auftrag vergeben werden, wenn das Angebot innerhalb der 10% Regel (über der Kostenberechnung) bleibt. Dies wäre somit ein Spielraum von 80.500,00 € bis 88.550€.

Die Ausschreibung wurde wegen nicht Vollständigkeit der Leistungsverzeichnisse aufgehoben. Die Bieter haben den Schwingboden für den Mehrzweckraum nicht anbieten können.
Eine erneute Ausschreibung wurde ausgeführt und ausgewertet.
Die Position des Schwingbodens (brutto 19.300,00€) wurde aus dem Leistungsverzeichnis genommen und wird separat ausgeschrieben.

Gemäß den Vorgaben des Beschlusses und unter der Gegebenheit das der Schwingboden extra ausgeschrieben wird, darf der Auftrag vergeben werden, wenn das Angebot innerhalb der 10% Regel (über der Kostenberechnung) bleibt. Dies wäre somit ein Spielraum von 61.200,00 € bis 67.320,00€.

Das wirtschaftlichste Angebot liegt bei brutto 56.459,16€ und somit 4.740,84€ (ca. 7,7%) unter der Kostenberechnung.

Es wurde bei 6 Firmen angefragt, 0 Firmen hatten offiziell abgesagt. Zum Termin wurden 3 Angebote abgegeben, die alle auch gewertet werden konnten.

Die Angebote (brutto) waren wie folgt:
61.200,00€                =        100% Kostenberechnung
56.459,16€                =        92,3% wirtschaftlichster Bieter
61.683,50€                =        100,8%
62.622,63€                =        102,3%

Der Auftrag geht an die Firma Unger Holding OHG aus 86609 Donauwörth zum geprüften Angebotspreis von brutto 56.459,16€.

Ein Beschluss zum Sachverhalt ist somit nicht erforderlich. Die Sach- und Rechtslage ist nur Informativ. 

Datenstand vom 03.07.2023 09:34 Uhr