Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Walleshausen - Wabern II", Verz. Nr. 2.07 nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren für die Fl.Nrn. 1372/2 und 1372/8 Gemarkung Walleshausen, Zum Schmitterberg 6


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 25.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 25.01.2022 ö beratend 3.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 03.02.2022 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird die Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen – Wabern II“, Verz.Nr. 2.07.
Es betrifft Teilflächen der Flurstücke 1372/2         und 1372/8 Gemarkung Walleshausen. Für den Eigenbedarf wünscht die Bauherrin mehr Bauraum. Unter Einhaltung der Abstandsflächen würde das Gebäude mit maximal etwa 70m² Grundfläche Platz finden.

Eine Kostenübernahmeerklärung der Antragstellerin für die erforderliche Änderung liegt vor.

Nach Rücksprache teilte die Untere Bauaufsichtsbehörde mit, dass sie vorliegend eher zu einer Änderung des Bebauungsplanes tendiert, als zur Aufhebung in Verbindung mit einer Einbeziehungsatzung. In diesem Zuge bat sie auch, Stellung von der Unteren Naturschutzbehörde zu beziehen, weil das Vorhaben die für Schutzpflanzung festgesetzte Fläche berührt.

Auf Nachfrage teilte die Untere Naturschutzbehörde mit, dass grundsätzlich gegen die Bebauungsplanänderung keine Bedenken bestünden.  Sie wies ausdrücklich auf die Einhaltung der Vorlagen hinsichtlich des Freiflächengestaltungsplanes hin: Nebengebäude auf den Grün-/Gartenflächen sind ausgeschlossen, und die Bepflanzung der Grundstücke  sollte nach den Festsetzungen erfolgen. Primär sei darauf zu achten, dass die Grünfläche eine der Natur überlassenen Fläche sein sollte und nicht zu verwechseln sei mit der üblichen Gartennutzung. 

Die Verwaltung möchte darauf aufmerksam machen, dass im Falle einer Zustimmung auch für die Verwirklichung die Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig ist. Die Änderung umfasst ca. 60m². (südwestlich).

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Bebauungsplanänderung für „Walleshausen – Wabern II“, Verz.Nr. 2.07 behandelt und stimmt der Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes als auch der Änderung des Bebauungsplanes für die Flurstücke 1372/2 und 1372/8 Gemarkung Walleshausen zu. 

Die Kosten des Verfahrens soll die Antragstellerin vollumfänglich tragen. 

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Durchführung einen entsprechenden Kostenvoranschlag eines Planungsbüros einzuholen.

Sofern Einverständnis seitens der Antragstellerin bzgl. der Höhe der voraussichtlichen Kosten besteht, wird die Verwaltung sodann beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag mit der Antragstellerin abzuschließen und den Planungsauftrag zu vergeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.08.2022 11:50 Uhr