Gmd. Moorenweis: Aufstellung des Bebauungsplanes "Erweiterung Eismerszell - Schwend" - TöB § 4 ABs. 2 i.V.m. § 13 b BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 25.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 25.01.2022 ö beschließend 3.2

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat Moorenweis hat am 11.11.2021 beschlossen, für den Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 131/1 (Straße Schwend), 131/2 und 131/3 sowie für die Teilflächen der Grundstücke Fl.-Nr. 132/4 und 135 (Straße Schwend), jeweils Gemarkung Eismerszell, im Nordwesten der Ortslage Eismerszell, nördlich der St.-Michael-Straße, den Bebauungsplan  „Erweiterung Eismerszell – Schwend“ aufzustellen. 

Das Aufstellungsverfahren wird im sog. „beschleunigten“ Verfahren nach § 13 b BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB durchgeführt. In diesem Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von der Erstellung eines eigenständigen Umweltberichtes nach  § 2a S. 2 Nr. 2 BauGB abgesehen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung als Erweiterung des bereits bestehenden Wohngebietes „Eismerszell – Schwend“ am nordwestlichen Ortsrand von Eismerszell geschaffen werden. Durch die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 BauNVO für zwei Bauparzellen soll den diesbezüglich in der Gemeinde vorliegenden Nachfragen Rechnung getragen werden. Die überplanten Grundstücke sollen für Einzelhausbebauung zur Verfügung stehen. Die dabei vorgesehenen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise, den überbaubaren Grundstücksflächen, der Gestaltung der Gebäude sowie den Ein- und Durchgrünungsmaßnahmen sollen eine städtebaulich und landschaftlich verträgliche Abrundung der bestehenden Bebauung am nordwestlichen Ortsrand von Eismerszell ermöglichen. Die Erschließung der beiden Bauparzellen ist durch eine Anbindung an die bestehende Straße „Schwend“ sichergestellt.

Die Planunterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Moorenweis unter www.moorenweis.de eingesehen werden.

Die Gemeinde Geltendorf wird gebeten, hierzu bis zum 28.01.2022 Stellung zu beziehen.                

Beschluss

Die Gemeinde Geltendorf hat weder Bedenken noch Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Eismerszell – Schwend“ der Gemeinde Moorenweis. Auf eine weitere Beteiligung in diesem Verfahren wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.08.2022 11:50 Uhr